Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, muss die Gemeinde dafür Straßenausbaubeiträge erheben.
Ein Straßenausbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben. Maßgeblich für die Erhebung der Ausbaubeiträge ist die Straßenausbaubeitragssatzung.
Kontakt:
Renate Klüver
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
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8.30 Uhr - 12.00 Uhr
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