Einladung zum interkulturellen Frauencafé
Am 15.08.2024 laden die Migrationsberatung, der Integrationsbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte zum Frauencafé ein. In gemütlicher Runde wollen wir uns kennen lernen, miteinander ins Gespräch kommen oder mit Gästen ein neues Thema kennen lernen. Flyer hier
Alleinerziehend? Oonline-Aangebot im Kreis PinnebergDer Alleinerziehenden-Treff im Kreis Pinneberg hat neue Termine angekündigt. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Flyer hier
Hilfe bei Gewalt gegen Frauen, Kinder und Schwangere in Not
Die Flucht von Menschen aus der Ukraine stellt uns derzeit vor massive Herausforderungen. Wir sind insbesondere besorgt um die Sicherheit von Frauen und Kindern, denn sie können auf der Flucht und bei der Unterbringung in Deutschland einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt sein.
Wir möchten sicherstellen, dass das Recht auf Schutz und Sicherheit von Frauen und Kindern von Anfang an in dieser Notsituation berücksichtigt wird. Wir möchten deshalb ukrainische Frauen in Deutschland über unsere bestehenden Hilfeangebote informieren und gleichzeitig Menschen, die in der jetzigen Situation ehrenamtlich mithelfen, für das Thema sensibilisieren.
Organisationen, die sich um geflüchtete Frauen und Kinder kümmern, können sich mit einer Veröffentlichung von Hilfeangeboten deutlich gegen Gewalt an Frauen und Kindern positionieren und Menschen mit sexuellen Absichten klar signalisieren: Diese Organisation hat das Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder im Blick!
Kreis Pinneberg – Stärker als Gewalt
Die Fälle von häuslicher und sexualisierter Gewalt sind in den letzten Jahren gestiegen. Laut einer Studie der TU München finden jedoch nur rund 3% der betroffenen Menschen ihren Weg ins Hilfesystem.
Durch Ängste und Unsicherheiten können angespannte Situationen entstehen, in denen die Gefahr häuslicher Gewalt steigt. Das direkte Umfeld, auch die Nachbarschaft, kann Betroffene unterstützen: Indem sie auf Warnsignale achtet und über Hilfeangebote informiert.
Auf dieser Seite finden Sie Telefonnummern wie das Bundeshilfetelefon, aber auch viele Beratungs- und Anlaufstellen. Auf der Seite https://staerker-als-gewalt.de/ (externer Link) finden nicht nur Opfer Anlaufstellen, auch Nachbarn/innen und Täter/innen können dort Hilfe und Beratung erhalten.
Informationsveranstaltung Trennung & Scheidung in der Gemeinde Halstenbek
Am 07. Mai von 19 – 21 Uhr lädt die Gleichstellungsbeauftragte Celia Letzgus zum (Online-)Vortrag und zur Diskussion mit der Rechtsanwältin Tana Theilen aus Halstenbek in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Die Rechtsanwältin gibt praktische Tipps zum Thema Trennung und Scheidung und informiert über rechtliche Fragen zum Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Unterhalt, Aufteilung des Hausrats und Umgang mit gemeinsamen Schulden. Auskunft und Anmeldung für die digitale Teilnahme unter celia.letzgus(at)halstenbek(dot)de oder 04101 491 102.
Information hier
Informationsveranstaltung Elterngeld & Elternzeit
Am 19. Juni von 19 – 21 Uhr lädt die Gleichstellungsbeauftragte Celia Letzgus zum (Online-)Vortrag und zur Diskussion mit der Fachanwältin für Familienrecht Lena Tacou in den Sitzungssaal des Rathauses ein.
Wie wird das Elterngeld berechnet? Wann muss es beantragt werden? Wie lang ist der Bezugszeitraum? Bekommen alle Eltern Elterngeld? Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit aus? Wie lange kann Elternzeit genommen werden und wie können Mütter und Väter diese verteilen? Was sind „Vätermonate“?
Fragen sind herzlich willkommen. Rechtsberatung im Einzelfall kann jedoch nicht erteilt werden. Auskunft und Anmeldung für die digitale Teilnahme unter celia.letzgus(at)halstenbek(dot)de oder 04101 491 102.
Information hier
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
Leitfaden Gendergerechte Sprache
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die gleichstellungsrelevanten Rechte und Interessen aller Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Halstenbek und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und ihrer Einrichtungen ein, z. B. dadurch, dass sie
Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte, wenn Sie
Celia Letzgus
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein
§ 1 Gesetzeszweck
Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es fördert die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst insbesondere durch
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
§ 2 Abs. 3
Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich hauptamtlich tätig; das Nähere regelt die Hauptsatzung. Die Hauptsatzung soll im Übrigen bestimmen, dass die Gleichstellungsbeauftragte in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig ist und an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen kann. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs auf Wunsch das Wort zu erteilen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird von der Gemeindevertretung bestellt.
Hauptsatzung der Gemeinde Halstenbek
§ 4 Abs. 2
Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, auf örtlicher Ebene zu einer Verbesserung der Situation von Frauen in allen Lebensbereichen beizutragen. Dabei setzt sie sich für die Belange von Frauen als Einwohnerinnen der Gemeinde oder als Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung ein und wirkt an der kommunalen Willensbildung mit. Sie ist insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
- Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Gemeindevertretung und der von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister geleiteten Verwaltung
- Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen, z.B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes
- Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Gemeinde
- Anbieten von Sprechstunden und Beratung für Hilfe suchende Frauen
- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Bürgerbüro im Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Ohne Termin
Montag + Freitag 8.00-12.30
und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
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