Aktuelles

Digitaler Vortrag „Platz für Sorge schaffen – warum eine Care Revolution nötig ist“

Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Pinneberg laden am 01.03.2023 von 19.00 - 20.30 Uhr zum EQUAL CARE DAY, dem Aktionstag, der auf die mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von Fürsorgearbeit aufmerksam macht, ein. Prof. Dr. Gabriele Winker wird in ihrem digitalen Fachvortrag unter dem Titel „Platz für Sorge schaffen – warum eine Care Revolution nötig ist“ für einen Perspektivwechsel plädieren und für eine anschließende Diskussion zur Verfügung stehen. Mehr

Einladung zum interkulturellen Frauencafé

Am 29. Juni laden die Migrationsberatung, der Integrationsbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte zum Frauencafé ein. In gemütlicher Runde wollen wir uns kennen lernen, miteinander ins Gespräch kommen oder mit Gästen ein neues Thema kennen lernen. Flyer hier

 

Alleinerziehend? Oonline-Aangebot im Kreis Pinneberg

Der Alleinerziehenden-Treff im Kreis Pinneberg hat neue Termine angekündigt. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Flyer hier

 

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen, Kinder und Schwangere in Not

Die Flucht von Menschen aus der Ukraine stellt uns derzeit vor massive Herausforderungen. Wir sind insbesondere besorgt um die Sicherheit von Frauen und Kindern, denn sie können auf der Flucht und bei der Unterbringung in Deutschland einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt sein.

Wir möchten sicherstellen, dass das Recht auf Schutz und Sicherheit von Frauen und Kindern von Anfang an in dieser Notsituation berücksichtigt wird. Wir möchten deshalb ukrainische Frauen in Deutschland über unsere bestehenden Hilfeangebote informieren und gleichzeitig Menschen, die in der jetzigen Situation ehrenamtlich mithelfen, für das Thema sensibilisieren.

Organisationen, die sich um geflüchtete Frauen und Kinder kümmern, können sich mit einer Veröffentlichung von Hilfeangeboten deutlich gegen Gewalt an Frauen und Kindern positionieren und Menschen mit sexuellen Absichten klar signalisieren: Diese Organisation hat das Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder im Blick!

 

Kreis Pinneberg – Stärker als Gewalt

Corona ist eine Herausforderung - auch für Familien, Partnerschaften, Senioren und Kinder ...

Die Kriminalstatistik aus dem Jahr 2020 zeigt, dass die Fälle von häuslicher und sexualisierter Gewalt im letzten Jahr gestiegen sind. Laut einer Studie der TU München finden jedoch nur rund 3% der betroffenen Menschen ihren Weg ins Hilfesystem.

Durch Ängste und Unsicherheiten können angespannte Situationen entstehen, in denen die Gefahr häuslicher Gewalt steigt. Das direkte Umfeld, auch die Nachbarschaft, kann Betroffene unterstützen: Indem sie auf Warnsignale achtet und über Hilfeangebote informiert.

Auf dieser Seite finden Sie Telefonnummern wie das Bundeshilfetelefon, aber auch viele Beratungs- und Anlaufstellen. Auf der Seite https://staerker-als-gewalt.de/ (externer Link) finden nicht nur Opfer Anlaufstellen, auch Nachbarn/innen und Täter/innen können dort Hilfe und Beratung erhalten.


Wichtige Rufnummern

Frauenhäuser im Kreis Pinneberg hier

Frauenberatung im Kreis Pinneberg hier

Rufnummern bei Konflikten hier

Runummern bei Konflikten mit Nachbarn hier

Rufnummern bei Konflikten Zuhause hier

Rufnummern bei Gewalttätigkeiten hier

Support-Services hier


Veranstaltungen 2023

Equal Pay Day

Equal Pay Day am 7. März 2023

Gehaltsverhandlung für Frauen und Plakatausstellung

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag im Jahr, an dem Frauen so viel Gehalt bekommen haben, wie Männer schon am 31. Dezember des Vorjahres verdient hatten. Laut statistischem Bundesamt beträgt dieser geschlechtsspezifische Entgeltunterschied aktuell 18 %. Umgerechnet ergeben sich daraus 46 Werktage und das Datum des diesjährigen Equal Pay Day am 7. März 2023. Mehr

 

Informationsveranstaltung: Elterngeld und Elternzeit - Online

Die Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes sind für die zukünftigen Eltern mit vielen Veränderungen verbunden und werfen verschiedenste Fragen auf. Ein Teil der Fragen bezieht sich auf die finanzielle Situation und die Betreuung des Kindes nach der Geburt.
Wie wird das Elterngeld berechnet? Wann muss es beantragt werden? Wie lange ist der Bezugszeitraum? Bekommen alle Eltern Elterngeld? Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit aus? Wie lange kann Elternzeit genommen werden? Können die Eltern abwechselnd in Elternzeit gehen? Was sind "Vätermonate"?

Die Familienbildungsstelle in Pinneberg bietet Informations-Veranstaltung über die neuen Möglichkeiten des Elterngeldes und die Beantragung von Elternzeit an. Mehr

 

Halstenbeker FrauenGeschichtsatelier

Wer hat Lust mitzuarbeiten? Wir suchen Spuren von Halstenbekerinnen, um deren Lebensgeschichten im Kontext der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen zu bewahren. Wer möchte neue Ideen einbringen und auch neue Projekte entwickeln? Wir treffen uns an jedem letzten Dienstag im Monat (ausgenommen in den Schulferien) jeweils um 16:30 bis 18:30 Uhr im Rathaus Halstenbek.

Auskunft bei der Gleichstellungsbeauftragten unter 04101/491-102 oder celia.letzgus(at)halstenbek(dot)de  Mehr

 

Frauenzirkel Halstenbek

In ungezwungener Atmosphäre tauschen wir uns jeden ersten Donnerstag im Monat (ausgenommen in den Schulferien) aus, diskutieren und entdecken interessante Themen oder bieten auch Rat und Hilfe.

Jede Frau ist herzlich willkommen!

Auskunft bei der Gleichstellungsbeauftragten unter 04101/491-102 oder celia.letzgus(at)halstenbek(dot)de  Mehr

 

Die Frauenberatung Pinneberg kommt!

Stefanie Pfingst, aus der Frauenberatungsstelle in Pinneberg, kommt nach Bedarf und berät Frauen in Einzelgesprächen zu verschiedenen Themen, wie z.B. bei Problemen in der Partnerschaft oder mit dem Ex-Partner. Die vertraulichen Gespräche können erste Informationen und Orientierung bieten.

Auskunft und Anmeldung bei der Gleichstellungsbeauftragten unter 04101/491-102 oder celia.letzgus(at)halstenbek(dot)de  Mehr

 

Kostenübernahme von Verhütungsmittel

Der Kreis Pinneberg übernimmt die Kosten für Verhütungsmittel für Menschen mit einem geringen Einkommen. Personen, die das 22. Lebensjahr beendet haben, müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Wer staatliche Leistungen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, oder ein geringes Einkommen hat, kann sich ärztlich verordnete Verhütungsmittel oft nicht leisten. mehr

 

Berufsberatung für Frauen

Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Halstenbek, Celia Letzgus, bietet am 30. Juni 2022 mit der Beratungsstelle FRAU & BERUF individuelle Beratungen zu allen Themen rund um Ihre Erwerbstätigkeit an.

Das Angebot richtet sich an Frauen, die wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten, eine Ausbildung in Teilzeit anstreben oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Beraterinnen von FRAU & BERUF unterstützen die Ratsuchenden in einer ca. einstündigen Einzelberatung bei Fragen rund um die Erwerbstätigkeit. Die Themenfelder umfassen die berufliche Zielfindung, Ausbildung in Teilzeit, den beruflicher Wiedereinstieg, die Berufswegplanung, Konflikte am Arbeitsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und vieles mehr.

Eine Anmeldung ist erforderlich bei FRAU & BERUF unter der Telefonnummer 04120/70 77 65. Mehr

Aufgabengebiet Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die gleichstellungsrelevanten Rechte und Interessen aller Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Halstenbek und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und ihrer Einrichtungen ein, z. B. dadurch, dass sie

  • darauf achtet, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Familien berücksichtigen,
  • Anregungen, Vorschläge und Lösungsmöglichkeiten entwickelt, durch die die Situation von Frauen und Familien verbessert werden kann,
  • mit Einrichtungen, Initiativen, Vereinen, Verbänden usw. zusammenarbeitet, die etwas für die Gleichstellung vor Ort tun, um die Situation von Frauen und Familien in der Gemeinde zu verbessern,
  • Sprechstunden anbietet, um ratsuchenden Frauen und Familien Hilfen zu geben,
  • Bürgerinnen und Bürger in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten berät,
  • Informationsveranstaltungen organisiert,
  • die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung berät und
  • mit anderen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ihre Erfahrungen austauscht und zusammenarbeitet.

Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte, wenn Sie

  • Informationen und Auskünfte haben möchten,
  • Ideen oder Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Familien in Halstenbek haben,
  • diskriminierende Praktiken geändert sehen wollen,
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte brauchen oder
  • sich für Frauen oder Familien engagieren wollen.

Celia Letzgus

Erdgeschoss,  Zimmer 6
Telefon: 04101 / 49 11 02
E-Mail: 

Rechtliche Grundlagen

Grundgesetz

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein

§ 1 Gesetzeszweck

Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es fördert die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst insbesondere durch

  1. die Schaffung von Arbeitsbedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen,
  2. die Kompensation von Nachteilen, die vor allem Frauen als Folge der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung erfahren,
  3. die gerechte Beteiligung von Frauen an allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in Gremien.

 

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

§ 2 Abs. 3

Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich hauptamtlich tätig; das Nähere regelt die Hauptsatzung. Die Hauptsatzung soll im Übrigen bestimmen, dass die Gleichstellungsbeauftragte in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig ist und an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen kann. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs auf Wunsch das Wort zu erteilen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird von der Gemeindevertretung bestellt.

 

Hauptsatzung der Gemeinde Halstenbek

§ 4 Abs. 2

Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, auf örtlicher Ebene zu einer Verbesserung der Situation von Frauen in allen Lebensbereichen beizutragen. Dabei setzt sie sich für die Belange von Frauen als Einwohnerinnen der Gemeinde oder als Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung ein und wirkt an der kommunalen Willensbildung mit. Sie ist insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

- Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Gemeindevertretung und der von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister geleiteten Verwaltung

- Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen, z.B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes

- Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Gemeinde

- Anbieten von Sprechstunden und Beratung für Hilfe suchende Frauen

- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen

Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

Rathaus                                                                              

Einlass nach Terminvereinbarung

Bürgerbüro im Rathaus

Einlass nach Terminvereinbarung

Ohne Termin

Montag + Freitag 8.00-12.30

und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

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