Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Menschen mit Beeinträchtigungen sind besonders oft auf das Auto angewiesen, um Dinge des Alltags wie Einkäufe, Arztbesuche oder Behördengänge zu erledigen. Allerdings ist es oft nicht einfach, einen Parkplatz in der Nähe zu finden. Daher können sie eine Reihe von Parkerleichterungen in Anspruch nehmen, die helfen sollen, behinderungsbedingte Barrieren abzubauen.

Folgende Parkausweise werden bei uns mit Prüfung Ihrer Unterlagen (Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid vom Landesamt für soziale Dienste sowie Personalausweis) gebührenfrei ausgestellt:

  • Blauer EU-Parkausweis: Menschen mit Schwerbehinderung mit folgenden Merkzeichen (MZ) können den Parkausweis beantragen:
    • Außergewöhnliche Gehbehinderung (MZ aG)
    • Blinde (MZ BI)
    • beidseitige Amelie und Amputation, Phokomelie
    • gültig in allen EU-Ländern
  • Orangener Parkausweis: Menschen mit Schwerbehinderung mit folgenden Merkzeichen (MZ) können den Parkausweis beantragen:
    • MZ Gund B und einem GdB (Grad der Behinderung) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule mit Einfluss auf das Gehvermögen.
    • MZ Gund B und einem GdB (Grad der Behinderung) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule mit Einfluss auf das Gehvermögen bei gleichzeitigem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atemorgane.
    • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa bei einem GdB von wenigstens 60
    • Künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung bei einem GdB von wenigstens 70
    • Schwerbehinderung (GdB ab 50), wenn der ärztliche Dienst des Versorgungsamts festgestellt hat, dass sie den genannten Beeinträchtigungen gleichzustellen ist.
    • gültig in ganz Deutschland
  • Gelber Parkausweis: Menschen mitSchwerbehinderung mit folgenden Merkzeichen (MZ) können den Parkausweis beantragen:
    •  MZ G und einem GdB (Grad der Behinderung) von wenigstens 70 und einer maximalen Gehstrecke von 100 Metern
    • Personen wegen erheblicher vorübergehender oder noch nicht amtlich anerkannter dauernder Gehbehinderung / Mobilitätsbeeinträchtigung (maximale Gehstrecke von 100 Metern)
    • gültig in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz

Nähere Informationen zu den Parkausweisen finden Sie hier.

Antrag

Den Antrag für einen Ausweis finden Sie hier. Bitte füllen Sie diesen entsprechend aus und senden ihn unterschrieben an das Landesamt für soziale Dienste in Heide. Die Anschrift finden Sie auf dem Antrag. Nach der Genehmigung und der Zusendung des Schwerbehindertenausweises aus Heide können wir Ihnen einen für Sie entsprechenden Parkausweis ausstellen. Sollte Ihnen ein blauer EU-Parkausweis zustehen, benötigen wir zur Erstellung ein Passfoto von Ihnen und Sie müssen diesen Antrag nicht ausfüllen!

Kontakt

Fachdienst Kinder und Kultur

Frau Mascha Kaiser

E-Mail: senioren@halstenbek.de

Bitte vereinbaren Sie für einen Besuch im Rathaus telefonisch einen Termin unter +49 (0)4101 - 491 - 120.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des Landes Schleswig-Holstein hier.

 


EURO-Schlüssel für Behindertentoiletten

Ab sofort ist bei der Gemeinde Halstenbek der EURO-WC-Schlüssel für Behindertentoiletten erhältlich. Dieser passt an Autobahntoiletten, an Toiletten vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und einigen weiteren europäischen Ländern. Zusätzlich ist das dazugehörige Buch „der Locus“, in dem europaweit über 9.000 Standorte von Behindertentoiletten dargestellt sind, online erhältlich. Voraussetzung für die Aushändigung des EURO-Schlüssels sind:

Wenn das Merkzeichen aG, G, H, BI oder das Merkzeichen G mit einem GdB von 70% aufwärts vorliegt oder kein Merkzeichen erteilt wurde, aber ein GdB von 90% aufwärts gegeben ist. Erkrankung an Multipler Sklerose, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, sofern ein entsprechender Arztbericht oder eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und Schwerbehindertenausweis bzw. einen entsprechenden Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen, zum Beispiel ein ärztliches Attest oder den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, mit.

Preis:
EURO-WC-Schlüssel 28,90 €
 

 

Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

Rathaus                                                                              

Einlass nach Terminvereinbarung

Bürgerbüro im Rathaus

Einlass nach Terminvereinbarung

Ohne Termin

Montag + Freitag 8.00-12.30

und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ortsbroschüre Halstenbek

www.halstenbek-kompass.de