Was ist das Schiedsamt?
Das Schiedsamt ist eine vorgerichtliche Konfliktlösung und Streitschlichtung. Es ist als einzige Schlichtungsorganisation fern jeder sachfremder Interessen.
Ein im Schiedsverfahren geschlossener Vergleich kann einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen, in dem die Verpflichtungen, die die Parteien in einer Zivilsache, aber auch in einer Strafsache übernommen haben, festgelegt werden.
Die Aufgaben der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind in der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein geregelt und umfassen das Straf- und Zivilrecht:
Zivilrechtliche Zuständigkeit
Gemäß § 1 Landesschlichtungsgesetz Schleswig-Holstein wird das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche ohne Begrenzung des Gegenstandswertes sowie über nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre durchgeführt.
Insbesondere ist eine Erhebung einer Klage vor dem Amtsgericht erst nach Durchführung eines Schlichtungsversuchs und Ausstellung einer Erfolglosigkeitsbescheinigung zulässig bei:
Strafrechtliche Zuständigkeit
Die Schiedsämter sind nach der Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 32 SchG Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 Strafgesetzbuch und damit zuständig bei:
D.h., eine (Privat-) Klage kann erst dann zulässig bei Gericht erhoben werden, wenn vorher ein Sühneversuch vor einer Schiedsstelle erfolglos geblieben ist und eine entsprechende Sühnebescheinigung gemäß § 36 Abs. 2 SchG vorgelegt wird.
Schauen Sie auch gerne auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen der Landesvereinigung Schleswig-Holstein für weitere Informationen nach. Dort finden Sie auch alle Gesetze und Verordnungen.
Kontakt:
Schiedsmann:
Dietrich Koch
Tel.: 0176-55 95 06 21
E-Mail: schiedsamt(at)halstenbek(dot)de
Stellvertretender Schiedsmann:
Dirk Riebisch
Tel.: 0179-99 99 74
E-Mail: drtrading05(at)yahoo(dot)de
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
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Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
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