In den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung Halstenbek und der Ausschüsse haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Zu Beginn jeder Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Dort können Fragen gestellt sowie Anregungen und Vorschläge zu Themen der Gemeinde vorgebracht werden.
Wer darf Fragen stellen?
Fragen dürfen alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Halstenbek stellen, unabhängig vom Alter. Auf Verlangen ist nachzuweisen, dass man in Halstenbek wohnt, zum Beispiel durch einen Ausweis.
Welche Fragen sind möglich?
Die Fragen können sich sowohl auf Punkte der Tagesordnung als auch auf andere Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft beziehen. Sie sollen kurz, sachlich und als konkrete Frage formuliert sein.
Ablauf der Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde ist zeitlich begrenzt und dauert in der Regel bis zu 30 Minuten. Fragen können mündlich in der Sitzung gestellt oder auch schriftlich eingereicht werden. Wenn möglich, werden sie direkt beantwortet. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Beantwortung zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls auch schriftlich. Ein Anspruch auf Beantwortung besteht nicht.
Wichtiger Hinweis zum Ablauf
Die Einwohnerfragestunde dient dem Austausch zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern und der Gemeindevertretung. Sie ist jedoch kein Diskussionsformat. Eine Aussprache über die Antworten findet nicht statt. Die Sitzungsleitung führt durch die Fragestunde und achtet darauf, dass die geltenden Regeln eingehalten werden. Bei Verstößen kann das Wort entzogen werden.
Protokoll und Veröffentlichung
Die Namen der Fragestellerinnen und Fragesteller werden im Protokoll der Sitzung festgehalten. Für eine Veröffentlichung im Internet wird vorab das Einverständnis eingeholt. Erfolgt keine Einwilligung, wird die Fragestellung im Protokoll anonymisiert dargestellt.
Anhörung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Sachverständigen
Darüber hinaus kann die Gemeindevertretung zu einzelnen Themen Einwohnerinnen und Einwohner oder sachkundige Personen anhören. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn diese von einer Entscheidung betroffen sind. Über eine solche Anhörung entscheidet die Gemeindevertretung im Einzelfall. Eine Teilnahme an nichtöffentlichen Beratungen und Beschlussfassungen ist dabei ausgeschlossen.
Die aktuellen Sitzungen finden Sie hier
Bei weiteren Fragen zum Ablauf der Einwohnerfragestunde können Sie sich gerne an die Gremienbetreuung wenden.
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