Die Gemeindevertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung. Sie kann bestimmte Entscheidungen allgemein durch die Hauptsatzung oder im Einzelfall auf den Bürgermeister oder den Hauptausschuss übertragen, soweit nicht § 28 Gemeindeordnung (GO) entgegensteht. Hat die Gemeindevertretung die Entscheidung im Einzelfall übertragen, so kann sie selbst entscheiden, wenn der Bürgermeister oder der Hauptausschuss noch nicht entschieden hat.
Die Sitzungen der Gemeindevertretung finden abwechselnd in der Mensa der Grund- und Gemeinschaftsschule An der Bek und dem Forum der Grundschule Bickbargen statt.
Bitte achten Sie auf die Veröffentlichungen in den Bekanntmachungskästen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit die aktuellen Tagesordnungen oder Protokolle, sowie alle weiteren Informationen über die Ausschüsse und deren Sitzungstermine mit dem nachfolgenden Link aufzurufen.
(externer Link)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Halstenbek,
mein Name ist Jan Krohn. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.09.2018 wurde ich von den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung gewählt. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung führt die Bezeichnung Bürgervorsteher. Das Amt des Bürgervorstehers ist ein Ehrenamt.
Welche Aufgaben hat der Bürgervorsteher?
die Einberufung und Festsetzung der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung (in Absprache mit dem Bürgermeister)
die Leitung der Gemeindevertretersitzungen einschließlich Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahrung der Ordnung und Unterzeichnung der Protokolle, die Ausführung bestimmter Beschlüsse der Gemeindevertretung
die Einberufung und Leitung von Einwohnerversammlungen
die Vertretung der Belange der Gemeindevertretung
die Repräsentation der Gemeinde bei öffentlichen Anlässen (in Absprache mit dem Bürgermeister)
Woher kommt der Name "Bürgervorsteher"?
Der Titel "Bürgervorsteher/in" ist durch die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung vorgegeben. In kreisfreien Städten oder Städten über 20.000 Einwohnern ist auch die Bezeichnung "Stadtpräsident/in" möglich.
Zu meiner Person:
Ich stamme aus einer alteingesessenen Baumschulfamile. Geboren wurde ich 1966, bin verheiratet und habe 2 Kinder. Seit 2008 bin ich in der Gemeindevertretung aktiv. Meine Hobbies sind Sport (Handball, Wassersport,
Fitness) und Politik.
Nach meinem Abitur hatte ich 2 Ausbildungen zum Groß- und Außenhandelskaufmann und zum Gärtner gemacht. Heute bin ich in der Immobilienbranche tätig.
Bei Fragen können Sie jederzeit direkt zu mir Kontakt aufnehmen:
Mail: jan.krohn(at)halstenbek.de
Sprechen Sie mich gerne an, ich freue mich auf den Dialog mit Ihnen.
Jan Krohn (CDU)
Bürgervorsteher
Bürgermeister | |
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Claudius von Rüden | |
1. Stellvertreter | Andreas Pauli |
2. Stellvertreter | Jürgen Malke |
3. Stellvertreter | Jürgen Boller |
Bürgervorsteher | |
Jan Krohn | |
1. Stellvertreter | Marlies Schlobohm-Kohlhagen |
2. Stellvertreter | Dörte Dietrich-Gerwinski |
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
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Bürgerbüro im Rathaus
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Ohne Termin Mo. + Fr. 8.00-12.30
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