Die Gemeinde Halstenbek verfügt über einen Bestand von 191 sozial geförderten Wohnungen.
Die Vermittlung dieser Wohnungen erfolgt durch die Gemeinde Halstenbek.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Warteliste ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.
Der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass Wohnungssuchende aufgrund ihres Einkommens berechtigt sind eine sozial geförderte Wohnung zu beziehen.
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Mitzubringen sind:
Bearbeitungsdauer:
von der Antragstellung bis zur Rücklieferung
ca. 1 Woche
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
Das Rathaus Halstenbek ist unter Berücksichtigung von Schutzmaßahmen gegen SARS Covid-19 wieder für die Öffentlichkeit geöffnet. Weitere Informationen finden Sie hier.