Die Gemeinde Halstenbek verfügt über einen Bestand von 191 sozial geförderten Wohnungen.

Die Vermittlung dieser Wohnungen erfolgt durch die Gemeinde Halstenbek.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Warteliste ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass Wohnungssuchende aufgrund ihres Einkommens berechtigt sind eine sozial geförderte Wohnung zu beziehen.

Die Ausstellung ist  gebührenfrei.

  • Gültigkeitsdauer: 2 Jahr

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise der vergangenen 12 Monate
    ( bei aktuellem höheren Einkommen der entsprechende Nachweis )

Bearbeitungsdauer:
von der Antragstellung bis zur Rücklieferung
ca. 1 Woche

      Anschrift

      Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
      Telefon: 04101 / 491-0
      Fax: 04101 / 401691
      eMail: info(at)halstenbek.de

      Öffnungszeiten

      Rathaus                                                                              

      Einlass nach Terminvereinbarung

      Bürgerbüro im Rathaus

      Einlass nach Terminvereinbarung

      Ohne Termin

      Montag + Freitag 8.00-12.30

      und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

      Weitere Informationen finden Sie hier.