Die Gemeinde Halstenbek verfügt über einen Bestand von 191 sozial geförderten Wohnungen.
Die Vermittlung dieser Wohnungen erfolgt durch die Gemeinde Halstenbek.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Warteliste ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.
Der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass Wohnungssuchende aufgrund ihres Einkommens berechtigt sind eine sozial geförderte Wohnung zu beziehen.
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Mitzubringen sind:
Bearbeitungsdauer:
von der Antragstellung bis zur Rücklieferung
ca. 1 Woche
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
Montag, Dienstag und Donnerstag:
8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich:
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Freitag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Terminabsprachen sind auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten möglich!