Die elektronische Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte wird zukünftig abgelöst durch ein elektronisches Verfahren. Die Zuständigkeit für die Eintragung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie zum Beispiel den Eintrag von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, wird ab 2011 von Ihrem zuständigen Finanzamt wahrgenommen.

Aufgrund unerwarteter technischer Probleme bundesweit wird die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte auf den 1. Januar 2013 verschoben. Die letzte Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 ist somit weiterhin gültig.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.elster.de

 

Nach oben

Wann ist was?

Mo Di Mi Do Fr Sa So
18 30 1 2 3 4 5 6
19 7 8 9 10 11 12 13
20 14 15 16 17 18 19 20
21 21 22 23 24 25 26 27
22 28 29 30 31 1 2 3

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltung:
Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen
Donnerstag, 17. Mai 2012 - Montag, 04. Juni 2012 ,
Uhr