Wer in Schleswig-Holstein den Fischfang ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit erteilt. Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist eine erfolgreich abgelegte Fischereischeinprüfung oder das Vorliegen von Tatbeständen, die eine Ablegung der Prüfung entbehrlich machen. Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer können nach einem Wechsel des Hauptwohnsitzes (bei Umzug) umgeschrieben werden. Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können noch keinen Fischereischein bekommen. Sie dürfen aber angeln, wenn sie von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.

 

Beantragung eines Fischereischeines/ Urlauberfischereischeines

Die Ausstellung eines Fischereischeines erfolgt sofort.

Für die Erteilung des Fischereischeines wird eine einmalige Gebühr von 10,00 Euro erhoben.

Für die Ausstellung oder einmalige Verlängerung des Urlauberfischereischeines wird eine Gebühr von je 10,00 Euro erhoben.

 

Formular Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit hier

 

Bitte bringen Sie mit:

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein des anderen Bundeslandes
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres)
  • Personalausweis

             

Fischereiabgabemarken

Eine Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 Euro wird jährlich erhoben (auch von Inhabern eines Urlauberfischerscheines oder beim Angeln ohne Fischereischein auf Angelkuttern bzw. an Angelteichen).

Fischereiabgabemarken können für das aktuelle, sowie für drei Folgejahre erworben werden.

 

Wichtige Informationen

Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig-Holstein, solange die Inhaberin oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein hat. Sobald die Inhaberin oder der Inhaber eines Fischereischeines eines anderen Bundeslandes ihren / seinen Hauptsitz nach Schleswig-Holstein verlegt, muss für die Ausübung des Fischfanges ein schleswig-holsteinischer Fischereischein ausgestellt werden.

Seit dem 01. Juli 2012 ist von Fischereischeininhabern anderer Bundesländer auch die Fischereiabgabe zu entrichten. Dafür werden von den Kommunen in Schleswig-Holstein zusätzliche Scheine mit marken (10,00 Euro pro Jahr) ausgestellt.

Die Einhaltung der Fischereischeinpflicht wird von der Fischereiaufsicht kontrolliert.

Weitere Informationen zum Thema Berufs- und Angelfischerei finden Sie im Internetportal „Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein“.

Berufs- und Angelfischerei (externer Link)

 

Kontakt

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E-Mail: 
Anschrift

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Telefon: 04101 / 491-0
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