Neue Perspektiven in Halstenbek - Lockerungen 08. März - 28. März

Erleichterung für die Büchereien, das Jugendzentrum und die Sportstätten

Halstenbek, 10.03.2021 – Egal ob Jung oder Alt in Halstenbek erwacht man mit Einschränkungen aus dem unfreiwilligen Corona-Schlaf. Denn ab Donnerstag, den 11. März öffnen die beiden Büchereien Ort und Krupunder ihre Pforten für den Publikumsverkehr. Und die Woche darauf öffnet das Jugendzentrum ab Montag, den 15. März mit Einschränkungen. Auch der Sport nimmt langsam wieder Fahrt auf. Den Rahmen dafür ermöglicht die neue Landesverordnung vom 06. März 2021 zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2. Vor allem geht es darum, nach Monaten des Lockdowns mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen. „Auch wenn es nur kleine Schritte sind, scheuen wir im Rathaus keine Mühen, um den Menschen Perspektiven zu geben“, sagt Claudius von Rüden, Bürgermeister der Gemeinde Halstenbek.


Halstenbeks Büchereien

Seit Donnerstag, den 11. März haben die beiden Büchereien in Halstenbek für den Publikumsverkehr wieder geöffnet – allerdings mit strengen Hygienevorschriften. Neben einer begrenzten Anzahl an Besuchern ist die Aufenthaltsdauer auf maximal 15 Minuten festgelegt. Zudem sind die aktuell geltenden Hygienebestimmungen, wie das Tragen einer medizinischen Maske, das Desinfizieren der Hände vor Betreten der Bücherei sowie das Abstandhalten zu beachten. Weiterhin darf der Eintritt in die Büchereien nur mit einem Medienkorb, den man in den Büchereien erhält, erfolgen. „Keine Sorgen muss man sich wegen der Verspätungsgebühren machen“, sagt Heidrun Tummoßeit, Leitung der Bücherei Halstenbek. Bis Ende März dieses Jahres werden für die verspätete Rückgabe entliehener Medien keine Gebühren erhoben. Ab April werden wieder wie gewohnt Verspätungsgebühren erhoben.

Öffnungszeiten ab Donnerstag, den 11. März 2021:

Bücherei Ort: Mo., Di., Do., Fr., 15:00 – 18:00 Uhr sowie di, fr, sa 10:00 – 13:00 Uhr

Bücherei Krupunder: mo, di, do 15:00 – 18:00 Uhr sowie di, do 11:00 – 14.00 Uhr und sa 10:00 – 12:00 Uhr


JubA23

Ab Montag, den 15. März wird wieder geöffnet, dabei gelten auch hier zahlreiche Einschränkungen. Spontane Besuche z.B. sind nicht erlaubt. Für die Teilnahme muss man sich für den nächsten oder einen der folgenden Tage vorher anmelden. Eine Anmeldung für denselben Tag ist nicht möglich. Anmelden kann man sich telefonisch unter der bekannten Mobilnummer 0151/19566742. Eine Anmeldung ist erst dann erfolgreich, wenn man eine Zusage von den Betreuern erhalten hat. Die Gruppengröße ist auf bis zu 10 Personen begrenzt. Zudem sind Hygienevorschriften, wie z.B. die Abstandsregeln und das Tragen einer medizinischen Maske zu beachten.

Die Öffnungszeiten ab Montag, den 15. März 2021

Mo., Di., Do., Fr. ab 15:00 bis 20:00 Uhr


Sporthallen & Sportplätze

Es gibt weitere Erleichterungen für den Sport im Außenbereich. Denn außerhalb geschlossener Räume kann ab sofort in Gruppen mit bis zu 10 Personen kontaktfreier Sport betrieben werden. Zudem können außerhalb geschlossener Räume Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in festen Gruppen bis 20 Kindern unter Anleitung einer Übungsleitung Sport treiben.

Bei der Regelung für Sport in Sporthallen ist es notwendig, die Ausübung der Personenanzahl weiter einzuschränken. Entweder treibt jemand allein Sport oder zusammen mit den Personen seines eigenen Haushaltes oder es treiben zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten gemeinsam Sport. Bei ausreichend großen Räumen können auch mehrere Personen Sport treiben. Dabei ist die Zahl der anwesenden Personen auf eine Person je 80 Quadratmetern begrenzt. Somit können zum Beispiel in der Sporthalle der Grundschule Bickbargen 7 Personen getrennt voneinander Sport treiben. Dies ist aber nur zulässig, soweit eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt und die Virusübertragung durch Aerosole nicht zu befürchten ist. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes zueinander reicht dabei nicht aus, so dass auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung innerhalb der Räumlichkeiten zu achten ist.

Innerhalb geschlossener Räume besteht aufgrund der sportbedingten erhöhten Atmung das besondere Risiko, dass sich Aerosole von möglicherweise infizierten Personen verbreiten und andere Personen anstecken könnten.

Diese Regelungen bzw. Erleichterungen gelten vorerst gemäß Landesverordnung bis zum 28. März 2021.