Der Sommer neigt sich dem Ende …

Wildkräuter und Hecken sprießen in Höhe und Breite


Die Gemeinde Halstenbek bittet alle Grundeigentümer*innen, ihre Hecken und Sträucher bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze zurück zu schneiden.
In Bereichen von Einmündungen sowie bei Ein- und Ausfahrten, sollten die Hecken so geschnitten werden, dass Kinder besser gesehen werden und auch Gefahren rechtzeitig erkennen können.

Ferner sollten Gehwege vor Grundstücken so breit sein, dass auch Rollstuhlfahrer, Menschen, die auf Rollatoren angewiesen sind und Mütter/Väter mit Kinderwagen genügend Platz haben und nicht z. B. auf die Straßen ausweichen müssen.

Äste von Bäumen und Sträuchern müssen über Geh- und Radwegen mindestens eine Höhe von 2,50 Metern haben und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,50 Metern (Lichtraumprofil).

Ebenfalls bittet die Gemeinde Halstenbek alle Grundbesitzer*innen, gemäß gültiger Satzung die Gehwege, Rinnsteine und Gräben zu reinigen.

Auch Einläufe in Entwässerungsanlagen sowie die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind von den Grundstückseigentümern/Nießnutzern jederzeit sauber zu halten.

Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Halstenbek ist unter www.halstenbek.de nachzulesen oder bei den Mitarbeitern - Fachdienst Ordnung - im Halstenbeker Rathaus erhältlich.

Alle Halstenbeker Bürgerinnen und Bürger, die Grundeigentum haben, sollten ihren Beitrag leisten.


Halstenbek, im September 2020