Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Ab dem 01. Januar 2020 gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 425%
Steueramt Halstenbek
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, welche stark vereinfacht auf den Gewinn eines Betriebes erhoben wird.
Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuer sind die von den zuständigen Finanzämtern festgestellten Gewerbeerträge und die darauf basierenden Gewerbesteuermessbeträge.
Ihre individuelle Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde. Ab dem 01. Januar 2020 gilt der Hebesatz 400%.
Die Gewerbesteuervorauszahlung des laufenden Jahres wird in vier Teilbeträgen entrichtet, jeweils zum:
Steueramt Halstenbek
Die Hundesteuer beträgt in Halstenbek z. Zt. jährlich
für jeden Hund 120,00 €
Die Hundean- und abmeldung
ist bei der Gemeinde Halstenbek innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen.
der Hundehalter erhält eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Hier finden Sie das Formular zur An-/Abmeldung eines Hundes.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Steueramt Halstenbek
Die Spielgerätesteuer ist eine Vergnügungssteuer, den von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielgeräten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Halstenbek hat in ihrer Sitzung am 03.02.2020 eine neue Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) beschlossen.
Der Hebesatz für Geldspielgeräte mit manipulationssicheren Zählwerken erhöht sich zum 01.03.2020 von 12 v.H. auf 20 v.H. Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Spielgerätesteuersatzung.
Die Steueranmeldungen sind selbst zu berechnen und zum 15. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abzugeben.
Steueramt Halstenbek
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Bürgerbüro im Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Ohne Termin
Montag + Freitag 8.00-12.30
und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
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