Grundsteuer

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder

  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Ab dem 01. Januar 2020 gelten folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A      380%

  • Grundsteuer B      425%

Kontakt:

Steueramt Halstenbek

Erdgeschoss,  Zimmer 14
Telefon: 04101 / 49 11 48 und 49
E-Mail: 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, welche stark vereinfacht auf den Gewinn eines Betriebes erhoben wird.

Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuer sind die von den zuständigen Finanzämtern festgestellten Gewerbeerträge und die darauf basierenden Gewerbesteuermessbeträge.

Ihre individuelle Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde. Ab dem 01. Januar 2020 gilt der Hebesatz 400%.

Die Gewerbesteuervorauszahlung des laufenden Jahres wird in vier Teilbeträgen entrichtet, jeweils zum:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Kontakt:

Steueramt Halstenbek

Erdgeschoss,  Zimmer 12
Telefon: 04101 / 49 11 41
E-Mail: 

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt in Halstenbek z. Zt. jährlich

  • für jeden Hund 120,00 €

Die Hundean- und abmeldung

  • ist bei der Gemeinde Halstenbek innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen.

  • der Hundehalter erhält eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

Hier  finden Sie das Formular zur An-/Abmeldung eines Hundes.

Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Kontakt:

Steueramt Halstenbek

Erdgeschoss,  Zimmer 14
Telefon: 04101 / 49 11 48 und 49
E-Mail: 

Vergnügungssteuer

Die Spielgerätesteuer ist eine Vergnügungssteuer, den von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.

Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielgeräten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Halstenbek hat in ihrer Sitzung am 03.02.2020 eine neue Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) beschlossen.

Der Hebesatz für Geldspielgeräte mit manipulationssicheren Zählwerken erhöht sich zum 01.03.2020 von 12 v.H. auf 20 v.H. Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Spielgerätesteuersatzung.

Die Steueranmeldungen sind selbst zu berechnen und zum 15. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abzugeben.

 

Kontakt:

Steueramt Halstenbek

Erdgeschoss,  Zimmer 12
Telefon: 04101 / 49 11 41
E-Mail: 
Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

Rathaus                                                                              

Einlass nach Terminvereinbarung

Bürgerbüro im Rathaus

Einlass nach Terminvereinbarung

Ohne Termin

Montag + Freitag 8.00-12.30

und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie hier.