Öffnungszeiten Standesamt

Um alle Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, diese vorab anzumelden und gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren. Ein persönliches Erscheinen ist lediglich nach Rücksprache und ausschließlich in dringenden Fällen erforderlich.

Insgesamt bitten wir von spontanen Besuchen im Rathaus abzusehen.

Bitte nutzen Sie dafür folgende Kontaktmöglichkeiten:

Telefon:         

Standesamtsleitung

Frau Hohmann : 04101 491-130

Standesbeamtin

Frau Pöschl: 04101 491-106

Frau von Borstel 04101 491-108

 

E-Mail:standesamt(at)halstenbek(dot)de

 

Anfragen bezüglich Eheschließungsterminen bitten wir aufgrund der außerordentlichen Vielzahl ausschließlich per E-Mail zu stellen. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anfrage bereits folgende Eckdaten mit:

  1. Wunschzeitraum bzw. Wunschtag
  2. Halstenbeker Bürger*in oder Auswärtiger Bürger*in

Erläuterungen Datenschutz im Personenstandswesen

Detailierte Erläuterungen zum Datenschutz im Personenstandswesen finden Sie hier.


Informationen rund um die Eheschließung

Sie haben sich entschlossen, die Ehe zu schließen.

Dazu müssen Sie eine Anmeldung der Eheschließung in Ihrem zuständigen Standesamt vornehmen.  Diese Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin möglich. Sie können Ihr Wunschdatum jedoch schon gern vorher mit uns absprechen.

Wenn Sie in Halstenbek wohnen, finden Sie  Ihr zuständiges Standesamt im Rathaus im 1. OG im Zimmer 28. Sollten Sie in einer anderen Gemeinde wohnen und hier heiraten wollen, müssen Sie die Eheschließung in dem dortigen Standesamt anmelden.

In Halstenbek stehen für Sie zwei Orte zur Eheschließung bereit:

das Trauzimmer im Rathaus

die  Villa Halstenbek im Lüdemannschen Park

Gern können Sie beide Räumlichkeiten besichtigen, um den für Sie passenden Ort zu finden.

Bei einer Eheschließung in unserem Hause, können wir Ihnen gerne danach einen Raum und Gläser zur Verfügung stellen, so dass Sie mit Ihren Gästen anstoßen können. Eine Möglichkeit zur Getränkekühlung ist ebenfalls gegeben.

Sollten Sie sich für einen anderen Ort als Halstenbek  zur Eheschließung entschieden haben, werden nach der Anmeldung die Unterlagen an das betreffende Standesamt weitergeleitet.

Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, erfahren Sie hier.


Was kostet die Eheschließung?

Sie müssen mit mindestens 50,00 EUR Grundgebühr zuzüglich Kosten für die auszustellenden Urkunden und die Ledigkeitsbescheinigungen rechnen, dies sind in der Regel 25,00 EUR.

Die Gebühren können sich im Einzelfall weiter erhöhen, wenn Sie z.B. ein anderes Standesamt als das Wohnsitzstandesamt für die Eheschließung auswählen.

Bei Eheschließungen außerhalb des Trauzimmers und außerhalb der regulären

Öffnungszeiten erhöhen sich die Gebühren. Gerne geben wir Ihnen persönlich Auskunft hierzu.

Benötigen Sie Trauzeugen?

Es sind keine Trauzeugen zur Eheschließung erforderlich. Sie können aber pro Brautpaar bis zu zwei Trauzeugen mitbringen. Diese müssen volljährig sein und einen gültigen Ausweis vorlegen.

Muss ein Ehename geführt werden?

Nein, jeder Partner kann seinen Familiennamen behalten. Wenn Sie einen Ehenamen führen möchten, kann der andere Partner seinen Familiennamen oder Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder hinzufügen.

Wiederannahme eines vor der Ehe geführten Namens

Ihre Ehe ist durch Scheidung oder den Tod Ihres Ehepartners aufgelöst worden? Dann haben Sie die Möglichkeit, entweder Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung geführt haben, wieder anzunehmen. Diese Erklärung können Sie im Standesamt Ihres Wohnortes abgeben.

Dazu benötigen Sie:

  • die Eheurkunde
  • den Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde Ihres Ehepartners)
  • Personalausweis oder Reisepass

          Für diese Namenserklärung ist eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR zu entrichten.

Die Vaterschaftsanerkennung

Herzlichen Glückwunsch, Sie erwarten Nachwuchs!

Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, kann Ihr Kind die gleichen Rechte eines Kindes bekommen, die auch ein Kind hat, das innerhalb einer Ehe geboren wird. Dazu ist zunächst eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Diese können Sie bereits vor der Geburt des Kindes oder auch erst nach der Geburt beim Jugendamt oder in Ihrem zuständigen Standesamt abgeben. Dazu müssen sowohl der (werdende) Vater als auch die (werdende) Mutter persönlich erscheinen.        

Folgende Unterlagen werden dazu von beiden Elternteilen benötigt:

  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Geburtsurkunden

zusätzlich, wenn das Kind bereits geboren ist:

  • Geburtsurkunde des Kindes

War die Mutter bereits verheiratet, muss die Auflösung der Ehe durch das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners nachgewiesen werden. Ist die Mutter noch mit einem Mann verheiratet, der nicht der Vater des Kindes ist, ist die Anhängigkeit der Scheidung beim Amtsgericht nachzuweisen. Mit der Anerkennung der Vaterschaft haben Sie jedoch noch nicht automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. Wenn Sie dieses wünschen, müssen Sie daz eine gesonderte Erklärung beim Jugendamt (externer Link) abgeben.

Nachbeurkundung eines Ergeinisses im Ausland

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit? Ihr Kind wurde im Ausland geboren? Sie haben geheiratet oder ein Angehöriger ist gestorben? Um jederzeit problemlos neue Urkunden dafür zu bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dieses Ereignis im Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen. Dazu ist auf jeden Fall die im Ausland ausgestellte Urkunde (Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde) erforderlich. Sollte diese keine internationale Urkunde sein, so ist sie durch einen Dolmetscher übersetzen zu lassen.

         

  • Weiterhin sollte die Urkunde mit einer Legalisation der Deutschen Botschaft in dem jeweiligen Staat versehen       sein.
  • Für Urkunden aus einigen Ländern ist eine Apostille der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes ausreichend.  

Kirchenaustritt

Sie möchten aus der evangelischen oder katholischen Kirche austreten?

Dann kommen Sie dazu bitte nach Terminvereinbarung persönlich in das Standesamt Ihres Wohnortes und bringen folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 20,00 EUR

Wenn Sie verheiratet sind oder waren, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch   

 

Kontakt:

Standesamtsleitung

Frau Hohmann

1.Stock,  Zimmer 28
Telefon: 04101/ 49 11 30
E-Mail: 
Standesbeamtin

Frau Pöschl

1. Stock,  Zimmer 28
Telefon: 04101/ 49 11 06
E-Mail: 
Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

Rathaus                                                                              

Einlass nach Terminvereinbarung

Bürgerbüro im Rathaus

Einlass nach Terminvereinbarung

Ohne Termin

Montag + Freitag 8.00-12.30

und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ortsbroschüre Halstenbek

www.halstenbek-kompass.de