Um alle Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, diese vorab anzumelden und gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren. Ein persönliches Erscheinen ist lediglich nach Rücksprache und ausschließlich in dringenden Fällen erforderlich.
Insgesamt bitten wir von spontanen Besuchen im Rathaus abzusehen.
Bitte nutzen Sie dafür folgende Kontaktmöglichkeiten:
Telefon:
Standesamtsleitung
Frau Hohmann : 04101 491-130
Standesbeamtin
Frau Pöschl: 04101 491-106
Frau von Borstel 04101 491-108
E-Mail:standesamt(at)halstenbek(dot)de
Anfragen bezüglich Eheschließungsterminen bitten wir aufgrund der außerordentlichen Vielzahl ausschließlich per E-Mail zu stellen. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anfrage bereits folgende Eckdaten mit:
Detailierte Erläuterungen zum Datenschutz im Personenstandswesen finden Sie hier.
Sie haben sich entschlossen, die Ehe zu schließen.
Dazu müssen Sie eine Anmeldung der Eheschließung in Ihrem zuständigen Standesamt vornehmen. Diese Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin möglich. Sie können Ihr Wunschdatum jedoch schon gern vorher mit uns absprechen.
Wenn Sie in Halstenbek wohnen, finden Sie Ihr zuständiges Standesamt im Rathaus im 1. OG im Zimmer 28. Sollten Sie in einer anderen Gemeinde wohnen und hier heiraten wollen, müssen Sie die Eheschließung in dem dortigen Standesamt anmelden.
In Halstenbek stehen für Sie zwei Orte zur Eheschließung bereit:
das Trauzimmer im Rathaus
die Villa Halstenbek im Lüdemannschen Park
Gern können Sie beide Räumlichkeiten besichtigen, um den für Sie passenden Ort zu finden.
Bei einer Eheschließung in unserem Hause, können wir Ihnen gerne danach einen Raum und Gläser zur Verfügung stellen, so dass Sie mit Ihren Gästen anstoßen können. Eine Möglichkeit zur Getränkekühlung ist ebenfalls gegeben.
Sollten Sie sich für einen anderen Ort als Halstenbek zur Eheschließung entschieden haben, werden nach der Anmeldung die Unterlagen an das betreffende Standesamt weitergeleitet.
Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, erfahren Sie hier.
Sie müssen mit mindestens 50,00 EUR Grundgebühr zuzüglich Kosten für die auszustellenden Urkunden und die Ledigkeitsbescheinigungen rechnen, dies sind in der Regel 25,00 EUR.
Die Gebühren können sich im Einzelfall weiter erhöhen, wenn Sie z.B. ein anderes Standesamt als das Wohnsitzstandesamt für die Eheschließung auswählen.
Bei Eheschließungen außerhalb des Trauzimmers und außerhalb der regulären
Öffnungszeiten erhöhen sich die Gebühren. Gerne geben wir Ihnen persönlich Auskunft hierzu.
Es sind keine Trauzeugen zur Eheschließung erforderlich. Sie können aber pro Brautpaar bis zu zwei Trauzeugen mitbringen. Diese müssen volljährig sein und einen gültigen Ausweis vorlegen.
Nein, jeder Partner kann seinen Familiennamen behalten. Wenn Sie einen Ehenamen führen möchten, kann der andere Partner seinen Familiennamen oder Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder hinzufügen.
Ihre Ehe ist durch Scheidung oder den Tod Ihres Ehepartners aufgelöst worden? Dann haben Sie die Möglichkeit, entweder Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung geführt haben, wieder anzunehmen. Diese Erklärung können Sie im Standesamt Ihres Wohnortes abgeben.
Dazu benötigen Sie:
Für diese Namenserklärung ist eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR zu entrichten.
Herzlichen Glückwunsch, Sie erwarten Nachwuchs!
Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, kann Ihr Kind die gleichen Rechte eines Kindes bekommen, die auch ein Kind hat, das innerhalb einer Ehe geboren wird. Dazu ist zunächst eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Diese können Sie bereits vor der Geburt des Kindes oder auch erst nach der Geburt beim Jugendamt oder in Ihrem zuständigen Standesamt abgeben. Dazu müssen sowohl der (werdende) Vater als auch die (werdende) Mutter persönlich erscheinen.
Folgende Unterlagen werden dazu von beiden Elternteilen benötigt:
zusätzlich, wenn das Kind bereits geboren ist:
War die Mutter bereits verheiratet, muss die Auflösung der Ehe durch das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners nachgewiesen werden. Ist die Mutter noch mit einem Mann verheiratet, der nicht der Vater des Kindes ist, ist die Anhängigkeit der Scheidung beim Amtsgericht nachzuweisen. Mit der Anerkennung der Vaterschaft haben Sie jedoch noch nicht automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. Wenn Sie dieses wünschen, müssen Sie daz eine gesonderte Erklärung beim Jugendamt (externer Link) abgeben.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit? Ihr Kind wurde im Ausland geboren? Sie haben geheiratet oder ein Angehöriger ist gestorben? Um jederzeit problemlos neue Urkunden dafür zu bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dieses Ereignis im Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen. Dazu ist auf jeden Fall die im Ausland ausgestellte Urkunde (Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde) erforderlich. Sollte diese keine internationale Urkunde sein, so ist sie durch einen Dolmetscher übersetzen zu lassen.
Sie möchten aus der evangelischen oder katholischen Kirche austreten?
Dann kommen Sie dazu bitte nach Terminvereinbarung persönlich in das Standesamt Ihres Wohnortes und bringen folgendes mit:
Wenn Sie verheiratet sind oder waren, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
Frau Hohmann
Frau Pöschl
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Bürgerbüro im Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Ohne Termin
Montag + Freitag 8.00-12.30
und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie hier.