Legalisation

Die Legalisation ist die amtliche Bestätigung durch die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) darüber, dass eine Urkunde von der dazu berechtigten Stelle oder Person ausgestellt worden ist. Sie bestätigt nicht die Richtigkeit der in der Urkunde enthaltenen Angaben.

Apostille

Die Apostille ist die vereinfachte Form der Legalissation. Hier wird die Echtheit der Unterschrift durch die zuständige Behörde des jeweiligen Landes bestätigt, ohne dass die deutsche Botschaft daran beteiligt wird.

Wer konkret den Antrag auf Nachbeurkundung stellen kann und welche Unterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen,  teilen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch mit.

Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

Rathaus                                                                              

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