Information des Bundesministerium des Inneren zur Ausweispflicht finden Sie hier. (externer Link)

Der neue Personalausweis

bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines neuen Personalausweises ungefähr 3-4 Wochen beträgt.

Die AusweisApp erhalten Sie unter: www.ausweisapp.bund.de (externer Link).

Verwaltungsgebühren:

  • Für Antragstellende über 24 Jahre beträgt die Gebühr 37,00 EUR
  • Für Antragstellende unter 24 Jahre beträgt die Gebühr 22,80 EUR

Weitere Gebührenregelungen:

  • Das Ändern der Anschriften bei Umzügen ist gebührenfrei
  • Das Sperren der Online-Funktion bei Verlust des Ausweises ist gebührenfrei
  • Die Kosten für das Anbringen eines elektronischen Signaturzertifikates erfahren Sie durch den jeweiligen Anbieter
  • Wenn Sie einen Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten wünschen, erhöhen sich die Gebühren.

Bitte bringen Sie zur Beantragung des neuen Ausweises mit:

  • Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • die letzte Personenstandsurkunde:                                                                                                          
    • Geburtsurkunde (ledige Personen oder keine Namensänderung nach Eheschließung)                                          
    • Heiratsurkunde  (nach einer Eheschließung mit Namensänderung)                                                                    
    • Familienbuch                                                                                                                                                                                                                                 
    • Bescheinigung über ggf. Namensänderungen

WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Gültigkeit(Sofern die Person noch auf dem Lichtbild zu erkennen ist):

  • 6 Jahre bei einer Ausstellung unter 24 Jahre
  • 10 Jahre bei einer Ausstellung ab 24 Jahre

Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de (externer Link).

Vollmacht zur Abholung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion. hier

Vorläufiger Personalausweis

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt sofort.

Verwaltungsgebühr :

  • 10,00 EUR

Bitte bringen Sie mit:

  • siehe Personalausweis

Gültigkeit:

  • maximal 3 Monate

Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.

WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

Personalausweise können ab 16 Jahre ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Reisepass (E-Pass)

Bitte beachten Sie,  dass die Ausstellung eines Reisepasses ungefähr 6-8 Wochen beträgt.

Verwaltungsgebühren:

Für Personen ab 24 Jahre:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 70,00 EUR.
  • Bei Beantragung im Expressverfahren erhöht sich die Gebühr auf 102,00 EUR.
    (etwa 1 Woche Herstellungszeit )

Für Personen unter 24 Jahre:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 37,50 EUR.
  • Bei Beantragung im Expressverfahren erhöht sich die Gebühr auf 69,50 EUR.
    (etwa 1 Woche Herstellungszeit )

Sie haben auch die Möglichkeit einen 48-Seiten Reisepass zu beantragen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern.

Bitte bringen Sie mit:

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • den alten Reisepass (falls vorhanden), sonst Personalausweis oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
  • die letzte Personenstandsurkunde:
    • Geburtsurkunde (ledige Personen oder keine Namensänderung nach Eheschließung)                                          
    • Heiratsurkunde  (nach einer Eheschließung mit Namensänderung)                                                                    
    • Familienbuch                                                                                                                                                                                                                                 
    • Bescheinigung über ggf. Namensänderungen                                                                                                  

Gültigkeit(Sofern die Person noch auf dem Lichtbild zu erkennen ist):

  • 6 Jahre bei einer Ausstellung unter 24 Jahre
  • 10 Jahre bei einer Ausstellung ab 24 Jahre

Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.

Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

Vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort. Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden wenn die Ausstellung eines Expressreisepasses nicht mehr möglich ist. Hierzu wird ein Nachweis über die Dringlichkeit benötigt.

Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 EUR.

Bitte bringen Sie mit:

  • siehe Reisepass

Hinweis! Der vorläufige Reisepass ist nur in Verbindung mit der Beantragung eines regulären Reisepasses möglich.

Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.

Bitte informieren Sie sich vor einer Auslandsreise mit dem vorläufigen Reispass bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes über die Einreisebedingungen. Adressen  finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de (externer Link).

Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.

Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

Kinderreisepass

Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

 

Kontakt:

Telefon: 04101 / 49 11 15
E-Mail: 
Anschrift

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Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
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