
bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines neuen Personalausweises ungefähr 3-4 Wochen beträgt.
Die AusweisApp erhalten Sie unter: www.ausweisapp.bund.de (externer Link).
Verwaltungsgebühren:
Weitere Gebührenregelungen:
Bitte bringen Sie zur Beantragung des neuen Ausweises mit:
Seit dem 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio oder ein anderer Anbieter bei Erstellung des Passfotos aushändigt. Die Kosten für ein Foto vor Ort betragen 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass die vorhandene Fotoausstattung nicht geeignet ist, um Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern bis ca. 4 Jahren zu erstellen.
WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Gültigkeit(Sofern die Person noch auf dem Lichtbild zu erkennen ist):
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de (externer Link).
Die Vollmacht zur Abholung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion finden Sie hier
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt sofort.
Verwaltungsgebühr :
Bitte bringen Sie mit:
Gültigkeit:
WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Personalausweise können ab 16 Jahre ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reisepasses ungefähr 6 Wochen beträgt.
Verwaltungsgebühren:
Für Personen ab 24 Jahre:
Für Personen unter 24 Jahre:
Sie haben auch die Möglichkeit einen 48-Seiten Reisepass zu beantragen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern.
Bitte bringen Sie mit:
Gültigkeit(Sofern die Person noch auf dem Lichtbild zu erkennen ist):
Seit dem 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio oder ein anderer Anbieter bei Erstellung des Passfotos aushändigt. Die Kosten für ein Foto vor Ort betragen 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass die vorhandene Fotoausstattung nicht geeignet ist, um Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern bis ca. 4 Jahren zu erstellen.
Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort. Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden wenn die Ausstellung eines Expressreisepasses nicht mehr möglich ist. Hierzu wird ein Nachweis über die Dringlichkeit benötigt.
Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 EUR.
Bitte bringen Sie mit:
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.
Bitte informieren Sie sich vor einer Auslandsreise mit dem vorläufigen Reispass bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes über die Einreisebedingungen. Adressen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de (externer Link).
Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
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