Information des Bundesministerium des Inneren zur Ausweispflicht während der Corona-Pandemie hier. (externer Link)

Der neue Personalausweis

bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines neuen Personalausweises ungefähr 3-4 Wochen beträgt.

Die AusweisApp erhalten Sie unter: www.ausweisapp.bund.de (externer Link).

Verwaltungsgebühren:

  • Für Antragstellende ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 37,00 EUR
  • Für Antragstellende bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 22,80 EUR

Weitere Gebührenregelungen:

  • Das Ändern der Anschriften bei Umzügen ist gebührenfrei
  • Das Sperren der Online-Funktion bei Verlust des Ausweises ist gebührenfrei
  • Die Kosten für das Anbringen eines elektronischen Signaturzertifikates erfahren Sie durch den jeweiligen Anbieter
  • Wenn Sie einen Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten wünschen, erhöhen sich die Gebühren.

Bitte bringen Sie zur Beantragung des neuen Ausweises mit:

  • Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • die letzte Personenstandsurkunde:                                                                                                          
    • Geburtsurkunde (ledige Personen oder keine Namensänderung nach Eheschließung)                                          
    • Heiratsurkunde  (nach einer Eheschließung mit Namensänderung)                                                                    
    • Familienbuch                                                                                                                                                                                                                                 
    • Bescheinigung über ggf. Namensänderungen

WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Gültigkeit:

  • 6 Jahre bei einer Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre bei einer Ausstellung ab dem 24. Lebensjahr

Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de (externer Link).

Vollmacht zur Abholung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion. hier

Vorläufiger Personalausweis

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt sofort.

Verwaltungsgebühr :

  • 10,00 EUR

Bitte bringen Sie mit:

  • siehe Personalausweis

Gültigkeit:

  • maximal 3 Monate

Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.

WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Reisepass (E-Pass)

Bitte beachten Sie,  dass die Ausstellung eines Reisepasses ungefähr 6-8 Wochen beträgt.

Verwaltungsgebühren:

Für Personen ab dem 24. Lebensjahr:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 60,00 EUR.
  • Bei Beantragung im Expressverfahren erhöht sich die Gebühr auf 92,00 EUR.
    (etwa 1 Woche Herstellungszeit )

Für Personen vor dem 24. Lebensjahr:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 37,50 EUR.
  • Bei Beantragung im Expressverfahren erhöht sich die Gebühr auf 69,50 EUR.
    (etwa 1 Woche Herstellungszeit )

Sie haben auch die Möglichkeit einen 48-Seiten Reisepass zu beantragen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern.

Bitte bringen Sie mit:

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • den alten Reisepass (falls vorhanden), sonst Personalausweis oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
  • die letzte Personenstandsurkunde:
    • Geburtsurkunde (ledige Personen oder keine Namensänderung nach Eheschließung)                                          
    • Heiratsurkunde  (nach einer Eheschließung mit Namensänderung)                                                                    
    • Familienbuch                                                                                                                                                                                                                                 
    • Bescheinigung über ggf. Namensänderungen                                                                                                  

Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.

Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

Vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort. Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden wenn die Ausstellung eines Expressreisepasses nicht mehr möglich ist. Hierzu wird ein Nachweis über die Dringlichkeit benötigt.

Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 EUR.

Bitte bringen Sie mit:

  • siehe Reisepass

Hinweis! Der vorläufige Reisepass ist nur in Verbindung mit der Beantragung eines regulären Reisepasses möglich.

Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.

Bitte informieren Sie sich vor einer Auslandsreise mit dem vorläufigen Reispass bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes über die Einreisebedingungen. Adressen  finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de (externer Link).

Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.

Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

Kinderreisepass

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses erfolgt sofort.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 EUR.

Bitte bringen Sie mit:

    • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild(nicht älter als 6 Monate)
    • den letzten Kinderausweis / Kinderreisepass (falls vorhanden)
    • Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein!
    • Geburtsurkunde, ggf. Namensänderungsbescheinigung

    Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.

    Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig und können vor Ablauf der Gültigkeit für jeweils wieder 1 Jahr verlängert werden oder durch Vorlage eines neuen biometrisches Lichtbildes aktualisiert werden. Kinder müssen bei der Verlängerung oder Aktualisierung anwesend sein.

    Die Verwaltungsgebühr beträgt: 6,00 Euro.

    Vor einer Auslandsreise mit Kindern ist es empfehlenswert, vorab Informationen über die Einreisebedingungen bei der Auslandsvertretung des Reiselandes zu erfragen. Adressen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de (externer Link).

    Wichtig! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.

     

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