bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines neuen Personalausweises ungefähr 3-4 Wochen beträgt.
Die AusweisApp erhalten Sie unter: www.ausweisapp.bund.de (externer Link).
Verwaltungsgebühren:
Weitere Gebührenregelungen:
Bitte bringen Sie zur Beantragung des neuen Ausweises mit:
WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Gültigkeit:
Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de (externer Link).
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion. hier
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt sofort.
Verwaltungsgebühr :
Bitte bringen Sie mit:
Gültigkeit:
Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.
WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reisepasses ungefähr 6-8 Wochen beträgt.
Verwaltungsgebühren:
Für Personen ab dem 24. Lebensjahr:
Für Personen vor dem 24. Lebensjahr:
Sie haben auch die Möglichkeit einen 48-Seiten Reisepass zu beantragen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern.
Bitte bringen Sie mit:
Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.
Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort. Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden wenn die Ausstellung eines Expressreisepasses nicht mehr möglich ist. Hierzu wird ein Nachweis über die Dringlichkeit benötigt.
Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 EUR.
Bitte bringen Sie mit:
Hinweis! Der vorläufige Reisepass ist nur in Verbindung mit der Beantragung eines regulären Reisepasses möglich.
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.
Bitte informieren Sie sich vor einer Auslandsreise mit dem vorläufigen Reispass bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes über die Einreisebedingungen. Adressen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de (externer Link).
Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.
Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses erfolgt sofort.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 EUR.
Bitte bringen Sie mit:
Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.
Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig und können vor Ablauf der Gültigkeit für jeweils wieder 1 Jahr verlängert werden oder durch Vorlage eines neuen biometrisches Lichtbildes aktualisiert werden. Kinder müssen bei der Verlängerung oder Aktualisierung anwesend sein.
Die Verwaltungsgebühr beträgt: 6,00 Euro.
Vor einer Auslandsreise mit Kindern ist es empfehlenswert, vorab Informationen über die Einreisebedingungen bei der Auslandsvertretung des Reiselandes zu erfragen. Adressen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de (externer Link).
Wichtig! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
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