bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines neuen Personalausweises ungefähr 3-4 Wochen beträgt.
Die AusweisApp erhalten Sie unter: www.ausweisapp.bund.de (externer Link).
Verwaltungsgebühren:
Weitere Gebührenregelungen:
Bitte bringen Sie zur Beantragung des neuen Ausweises mit:
WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Gültigkeit(Sofern die Person noch auf dem Lichtbild zu erkennen ist):
Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de (externer Link).
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion. hier
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt sofort.
Verwaltungsgebühr :
Bitte bringen Sie mit:
Gültigkeit:
Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.
WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Personalausweise können ab 16 Jahre ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reisepasses ungefähr 10-12 Wochen beträgt.
Verwaltungsgebühren:
Für Personen ab 24 Jahre:
Für Personen unter 24 Jahre:
Sie haben auch die Möglichkeit einen 48-Seiten Reisepass zu beantragen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern.
Bitte bringen Sie mit:
Gültigkeit(Sofern die Person noch auf dem Lichtbild zu erkennen ist):
Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.
Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort. Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden wenn die Ausstellung eines Expressreisepasses nicht mehr möglich ist. Hierzu wird ein Nachweis über die Dringlichkeit benötigt.
Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 EUR.
Bitte bringen Sie mit:
Hinweis! Der vorläufige Reisepass ist nur in Verbindung mit der Beantragung eines regulären Reisepasses möglich.
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.
Bitte informieren Sie sich vor einer Auslandsreise mit dem vorläufigen Reispass bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes über die Einreisebedingungen. Adressen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de (externer Link).
Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.
Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
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