Für den Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Reisepass wird ein sogenanntes biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Damit das Lichtbild sauber verarbeiten kann, soll das Lichtbild der Fotomustertafel (externer Link) der Bundesdruckerei entsprechen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Lichtbilder sind 35x45 mm groß (Hochformat, ohne Rand), wobei die Entfernung zwischen Stirn und Kinn mind. 32 mm bis max. 36 mm sein darf.
  • Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein und vor einem neutralen hellem Hintergrund fotografiert werden. Effektbeleuchtung ist nicht gestattet. Schatten auf dem Hintergrund sind nicht zulässig. Reflexionen in einer vorhandenen Brillen sollen vermieden werden.
  • Die Gesichtsfläche darf nicht abgedeckt sein.
  • Auf dem Lichtbild dürfen keine Uniformteile abgebildet sein.
  • Ist das Tragen einer Kopfbedeckung vorgeschrieben (z. B. Religionsgemeinschaft, geistlicher Orden), so ist diese Verpflichtung der Passbehörde nachzuweisen. Trotz Kopfbedeckung muss das Gesicht in vollem Umfang zu erkennen sein.
  • Zur Unterstützung der automatisierten Gesichtserkennung (Biometrie) wird ein neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund gefordert.

Das Bild muss frontal aufgenommen werden, die Nase muss auf der Mittellinie liegen. Halbprofil ist nicht zulässig. In Deutschland gilt dies ab dem 01. November 2005.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesdruckerei (externer Link).

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