kostenfrei

Bitte bringen Sie mit:

  • sämtliche Ausweispapiere (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) von allen anzumeldenden Personen
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten bzw. verheiratet gewesenen Personen die Heiratsurkunde / beglaubigte Abschrift des Familienbuches / Scheidungsurteil
  • Wohnungsgeberbestätigung

Hinweis! Wohnsitzabmeldungen erfolgen nur noch bei Aufgabe von Nebenwohnungen und Wegzügen in das Ausland!

Bei Abmeldungen ins Ausland können Sie sich fühestens 7 Tage vor dem Wegzug abmelden.

 

Zum 01. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wurde auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinanmeldungen verhindern.

Das Beziehen einer neuen Wohnung ist der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug zu melden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.

Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.

Sollte die meldepflichtigePerson in ein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Einwohnermeldeamt beim Anmeldevorgang eine Selbsterklärung abzugeben oder mitzubringen.

Wohnungsgeberbestätigung

§ 19 Bundesmeldegesetz

§ 23 Bundesmeldegesetz

 

Bei Umzügen innerhalb des Kreis Pinnebergs haben Sie die Möglichkeit die neue Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein bei uns ändern zu lassen. Die Änderung des Fahrzeugscheines erfolgt sofort.

Verwaltungsgebühr: 10,80 EUR

Bitte bringen Sie mit:

  • Fahrzeugschein

Anschriftenänderungen bei einem Zuzug in den Kreis Pinneberg und Namensänderungen erfolgen weiterhin nur durch den Fachdienst Straßenverkehr (externer Link) des Kreises Pinneberg.

 

Kontakt:

Telefon: 04101 / 49 11 15
E-Mail: 
Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

Rathaus                                                                              

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