Unser Staat macht es jedem finanziell möglich, in einer angemessenen Wohnung zu leben. Wer die Miete für eine solche Wohnung nicht zahlen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss bei Eigenheimen.
Wohngeld und Lastenzuschuss werden vom 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist , bewilligt.
Wohngeld wird auf Antrag gezahlt, wenn die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Anspruchsvoraussetzung:
Wohngeld wird gezahlt für
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von
Wenn die Voraussetzungen zum Wohngeldbezug erfüllt werden, beginnt die Zahlung immer vom ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist. Unterlagen können entweder persönlich abgegeben oder aber auch über den Postweg zugesandt werden.
Antragsvordrucke erhalten Sie in der Wohngeldabteilung !
Christine Jordan
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
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