Unser Staat macht es jedem finanziell möglich, in einer angemessenen Wohnung zu leben. Wer die Miete für eine solche Wohnung nicht zahlen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss bei Eigenheimen.


Wohngeld und Lastenzuschuss werden vom 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist , bewilligt.

Leistung

Wohngeld wird auf Antrag gezahlt, wenn die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Anspruchsvoraussetzung:
Wohngeld wird gezahlt für

  • Mieterinnen / Mieter und
  • Eigentümerinnen / Eigentümer von Wohnungen und Einfamilienhäusern.

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Wenn die Voraussetzungen zum Wohngeldbezug erfüllt werden, beginnt die Zahlung immer vom ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist. Unterlagen können entweder  persönlich abgegeben oder aber auch über den Postweg zugesandt werden.
 

Unterlagen für den Wohngeldantrag:

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder.
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate und Weihnachts- und Urlaubsgeld bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit
  • Nachweis über Einkünfte aus Gewerbebetrieb (selbständige Arbeit)
  • Steuererklärung, Einkommenssteuerbescheid oder Einkommenssteuererklärung des letzten Kalenderjahres
  • Verdienst aus geringfügiger Beschäftigung
  • Nachweis über die erhöhte Werbungskosten
  • Arbeitslosengeldbescheid
  • Rentenbescheid (letzte Veränderungsmeldung)
  • Mutterschaftsgeld-, Elterngeldbescheid / Feststellungsbescheid bei Schwerbehinderung / Pflegegeldnachweis
  • Schulbescheinigungen für Kinder ab 15 Jahre
  • Mietvertrag, aktuelle Miete (Mietquittungen)
  • sonstige Verpflichtungen
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterhaltsverpflichtungen

ergänzende Unterlagen für den Lastenzuschuss:

  • Wohnflächenberechnung
  • Bescheinigung über die Aufnahme von Krediten und über die Belastung an Zinsen und Tilgung (Fremdmittelbescheinigung)
  • Grundsteuerbescheid
  • Bescheid über Eigenheimzulage

Antragsvordrucke erhalten Sie in der Wohngeldabteilung !

 

Kontakt:

Christine Jordan

Erdgeschoss,  Zimmer 5
Telefon: 04101 / 49 11 17
E-Mail: 
Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

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