Begriff des Reisegewerbes:

Ein Reisegewerbe darf nur ausgeübt werden, wenn vorher eine Reisegewerbekarte erteilt worden ist.

Sofern die folgenden Merkmale vorliegen, handelt es sich um ein Reisegewerbe:

  • Vertrieb, Verkauf oder Ankauf von Waren, d. h. Führen von Werbe-, Ankaufs- oder Verkaufsgesprächen mit Kunden oder
  • Anbieten von Leistungen (z. B. Anfertigung, Bearbeitung oder Reparatur von Gegenständen) oder
  • Aufsuchen von Warenbestellungen oder
  • Unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart (z. b. bei Volksfesten, auf Jahrmärkten)
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Ohne vorhergehende Bestellung
  • Außerhalb einer oder ohne gewerbliche Niederlassung

Erforderliche Unterlagen:

  • Das Antragsformular erhalten Sie beim Fachdienst Ordnung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 2 aktuelle Passbilder
  • Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde, Gebühr 13,00 EUR)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde, Gebühr 13,00 EUR)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (zu beantragen bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt)
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes

Die Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Erst wenn die genannten Unterlagen vorliegen kann die Reisegewerbekarte ausgefertigt werden. Dies dauert in der Regel 2-4 Arbeitstage.

 

Kontakt:

Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

Rathaus                                                                              

Einlass nach Terminvereinbarung

Bürgerbüro im Rathaus

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Ohne Termin

Montag + Freitag 8.00-12.30

und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

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