Begriff des Reisegewerbes:
Ein Reisegewerbe darf nur ausgeübt werden, wenn vorher eine Reisegewerbekarte erteilt worden ist.
Sofern die folgenden Merkmale vorliegen, handelt es sich um ein Reisegewerbe:
Erforderliche Unterlagen:
Die Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Erst wenn die genannten Unterlagen vorliegen kann die Reisegewerbekarte ausgefertigt werden. Dies dauert in der Regel 2-4 Arbeitstage.
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