Reinigungspflicht der Anlieger/Eigentümer privater Grundstücke

Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Halstenbek regelt die Reinigung der Bereiche, die den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurden. Hierzu zählen

  • Gehwege
  • begehbare Seitenstreifen
  • Radwege
  • Gräben
  • Rinnsteine
  • Parkplätze
  • die Hälfte der Fahrbahnen (ausgenommen sind bestimmte besonders verkehrsreiche Straßen, die in der Satzung aufgeführt sind)
  • Straßenreinigunssatzung

Die Reinigungspflicht aufgrund der genannten Satzung bezieht sich ausschließlich auf öffentliche Wege, Straßen usw. Für private Flächen gilt die Satzung nicht.

Schnee- und Eisbeseitigung:

Die Streupflicht der Anlieger erstreckt sich auf folgende Straßenteile:

  • Gehwege
  • Fußgängerüberwege
  • besonders gefährliche Fahrbahnstellen
  • Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist

Es sind abstumpfende Stoffe (Sand, Splitt, Granulate) zu verwenden. Salz darf nur dann verwendet werden, wenn das vorherige Abstreuen mit den anderen Stoffen keinen Erfolg hatte.

Schnee und Glatteis sind in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Entstehung zu räumen bzw. abzustreuen.
In der Zeit zwischen 20 und 7 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandenes Glatteis sind vor 7 Uhr zu beseitigen.
Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gelten die dort normierten Pflichten samstags ab bzw. bis 8 Uhr und sonn- und
feiertags ab bzw. bis 9 Uhr.

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Kontakt:

 

 

Andrea Grube

Erdgeschoss,  Zimmer 7
Telefon: 04101 / 49 11 33
E-Mail: 
Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

Rathaus                                                                              

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