Vor Aufnahme einer der nachfolgend genannten Tätigkeiten muss die Erlaubnis beantragt und erteilt worden sein. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und gilt bundesweit.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung:
Für die Vermittlung von Investmentanlagen/Anlageberatung benötigen Sie ab dem 01.01.2013 die Erlaubnis nach § 34f GewO.
Für die Beantragung der Erlaubnis oder Fragen sind in Schleswig-Holstein die Industrie- und Handelskammern zuständig. Für den Kammerbezirk Kiel wenden Sie sich bitte an die
IHK zu Kiel
Herrn Klaus Fuleda
Bergstr. 2
24103 Kiel
Tel. 0431-5194-273
E-Mail: fuleda(at)kiel.ihk(dot)de
Antragsformulare sowie Informationen zum Erlaubnisverfahren finden Sie ebenso auf der Homepage der IHK zu Kiel:
www.ihk-schleswig-holstein.de (externer Link), Dokumentnummer 91978.
Hinweis für Versicherungsvermittler:
Als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter nach § 34 d der Gewerbeordnung benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu Kiel. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel. Nr. 0431/ 51 94 0 oder www.ihk-schleswig-holstein.de (externer Link).
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Bürgerbüro im Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Ohne Termin
Montag + Freitag 8.00-12.30
und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie hier.