Bereits seit langer Zeit ist der Hund der treue Freund des Menschen. Aber nicht für jeden bringt die Hundehaltung nur erfreuliche Erlebnisse. Es kommt immer wieder zu Beschwerden, weil andere Menschen sich durch freilaufende Hunde belästigt fühlen. Auch Verunreinigungen durch Hundekot stellen häufig ein Ärgernis dar.

Wenn Hundehalterinnen und Hundehalter die nachfolgenden Hinweise beherzigen leisten diese einen wichtigen Beitrag zu einem verständnisvollen Miteinander in der Gemeinde Halstenbek.

Allgemeine Pflichten zum Führen und Halten von Hunden

Alle Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von Ihnen keine Gefahren für andere Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen können. Demzufolge dürfen Hunde nur solchen Personen überlassen werden, die den Hund in allen Situationen sicher führen können.Jeder Hund hat beim Ausführen ein Halsband mit einer Kennzeichnung zu tragen, mit der die Halterin oder der Halter eindeutig festgestellt werden kann.

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter ist verpflichtet, sein Tier zur Steuer anzumelden. Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie beim Fachdienst Finanzen.

Leinenpflicht

In einigen Bereichen gibt es eine Leinenpflicht:

  • Haupteinkaufsbereiche
  • öffentliche Versammlungen oder Volksfeste (z. B. Schützenfest, Herbstfest)
  • Park- und Grünanlagen, insbesondere im Naherholungsgebiet Krupunder See und im Landschaftsschutzbereich in der Heidkampstwiete (Waldentwicklungsfläche)
  • bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen und Fluren, Tiefgaragen
  • öffentliche Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel
  • Sportanlagen
  • Friedhöfe
  • Wälder

Die Gemeinde Halstenbek weist darauf hin, dass das Ordnungsamt in regelmäßigen Anständen am Krupunder See Kontrollen durchführt. Werden Hunde unangeleint angetroffen, zieht dies ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 € nach sich.     

Mitnahmeverbot

Hunde dürfen nicht mitgenommen werden

  • in Kirchen,
  • Kindergärten,
  • Schulen,
  • Versammlungsräume,
  • auf Kinderspielplätze,
  • Liegewiesen,
  • auf den Halstenbeker Wochenmarkt

Zu bedenken ist, dass es sich bei den Baumschulflächen um private Grundstücke handelt, die nur mit Zustimmung der jeweiligen Eigentümerin bzw. des Eigentümers betreten werden dürfen.

Gefährliche Hunde

Im Einzelfall kann die zuständige Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes feststellen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (z. B. wenn der Hund einen Menschen gebissen hat und dies nicht zur Abwehr einer strafbaren Handlung geschah). Hierbei ist nicht entscheidend, ob es sich um einen kleinen oder großen Hund gehandelt hat.

Für die Haltung und das Führen gefährlicher Hunde gelten zusätzliche Regeln, die von den Halterinnen und Haltern zu beachten sind (z. B. Beantragung einer Erlaubnis, Leinen- und Maulkorbzwang außerhalb eines befriedeten Grundstücks).

Beseitigung von Hundekot

Hundehalterinnen und Hundehalter sollten bitte darauf achten, wo der Hund sein Geschäft verrichtet. Öffentliche Straßen, Wege und Anlagen sind von Hundekot freizuhalten.

Das Mitführen einer kleinen Schaufel und einer Tüte beim Gassigehen dürfte problemlos möglich sein. Kot-Sammelhilfen sind im Tierfachhandel erhältlich.

Tüten befinden sich auch an den Dog-Stationen, dort können die gefüllten Tüten entsorgt werden. Die Dog-Stationen finden Sie an folgenden Orten:

  • - Bahnhofstraße (an der anderen Seite des Schulstieges zwischen Feldstraße und Bahnhofstraße)
  • - Feldstraße (am Anfang des Schulstieges zur Bahnhofstraße entlang der Sporthalle)
  • - Grüne Twiete, Fußweg zur Dockenhudener Chaussee
  • - Krupunder See am Eingang Eidelstedter Weg
  • - Poststraße (an der andere Seite des Fußweges zwischen Gustavstraße und Poststraße in Höhe der VHS - alte
      Grundschule Nord)

 

Kontakt:

Vanessa Bohse

1. OG,  Zimmer 43
Telefon: 04101/ 49 11 07
E-Mail: 
Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

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