Gewerbebegriff:
Nach der Gewerbeordnung ist Gewerbe jede selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Ausgenommen von der Gewerbeordnung sind insbesondere:
Anzeigepflichtige Vorgänge:
Anzeigepflichtig sind grundsätzlich die gewerberechtlich verantwortlichen Personen (bei juristischen Personen sind dies die Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder).
Erforderliche Unterlagen:
Einzelunternehmen: Personalausweis / Reisepass, ggf. mit Aufenthaltserlaubnis
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis / Reisepass für jede Gesellschafterin bzw. jeden Gesellschafter
Juristische Personen (GmbH, Aktiengesellschaft, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt): bei Neugründung Abschrift des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages / bei bestehender Gesellschaft Auszug aus dem Handelsregister, in beiden Fällen Personalausweis / Reisepass der an der Geschäftsführung beteiligten Person(en).
OHG, KG, GmbH & Co. KG: Personalausweis / Reisepass der geschäftsführungsberechtigten bzw. persönlich haftenden Gesellschafterinnen / Gesellschafter (bei einer GmbH & Co. KG ist dies in der Regel eine juristische Person, deren Geschäftsführung die Gewerbeanzeige vornehmen muss).
Daneben sind Angaben zur Anschrift der Betriebsstätte, zur Art der gewerblichen Tätigkeit und zum Datum des Betriebsbeginns zu machen. Außerdem ist mitzuteilen, ob die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt wird. Sofern die anzeigepflichtigen Personen nicht selbst kommen müsste der beauftragten Person eine entsprechende Vollmacht ausgestellt werden.
Steuern / Erlaubnispflichtige Gewerbe / Handwerksbetriebe:
Informationen zur Gewerbesteuer erhalten Sie vom Fachdienst Finanzen
Sollten Sie Fragen zu Lohn- und Umsatzsteuer haben wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Pinneberg (Tel. 04101 / 54 72 0 oder unter www.schleswig-holstein.de (externer Link).
Die Ausübung bestimmter Tätigkeiten (z. B. Gaststätten, Makler, Spielhallen, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe) ist erlaubnispflichtig und bedarf einer gesonderten Genehmigung. Diese ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einzuholen
Bei Handwerksbetrieben bitte die Handwerkskarte vorlegen. Auskünfte darüber, ob für eine bestimmte Tätigkeit eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist bzw. welche Tätigkeiten ohne Eintragung ausgeübt werden dürfen erteilt die Handwerkskammer Lübeck (Tel. 0451 / 1506 0) oder www.hwk-luebeck.de (externer Link) Allgemeine Informationen erhalten Sie auch bei der Industrie- und Handelskammer zu Kiel (Tel. Nr. 0431 / 5194 0) oder www.ihk-schleswig-holstein.de (externer LInk).
Gebühr:
Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 30,00 EUR für jede Gewerbetreibende und jeden Gewerbetreibenden. Die Bestätigung über die Gewerbeanmeldung wird Ihnen sofort ausgehändigt oder per Post zugesandt.
Anzeigepflichtige Vorgänge:
Bitte legen Sie bei der Abmeldung Ihres Gewerbes Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Sofern Sie nicht selbst kommen können geben Sie der beauftragten Person bitte eine Vollmacht mit.
Gebühr:
Die Bestätigung der Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei und wird sofort ausgestellt.
Anzeigepflichtige Vorgänge:
Gebühr:
Die Gebühr für eine Gewerbeummeldung beträgt 30,00 EUR für jede Gewerbetreibende und jeden Gewerbetreibenden. Die Bestätigung über die Gewerbeummeldung wird Ihnen sofort ausgehändigt oder per Post zugesandt.
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Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
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Bürgerbüro im Rathaus
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Montag + Freitag 8.00-12.30
und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
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