Beantragen Sie hier Ihre Gewerbemeldungen online (An-, Ab- und Ummeldungen)

Gewerbeanmeldung

Gewerbebegriff:

Nach der Gewerbeordnung ist Gewerbe jede selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Ausgenommen von der Gewerbeordnung sind insbesondere:

  • Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau)
  • freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten)
  • Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure)
  • Verwaltung eigenen Vermögens (Vermietung von Grundbesitz)

Anzeigepflichtige Vorgänge:

  • Neuerrichtung eines Betriebes
  • Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z. B. durch Erbfolge, Kauf oder Pacht)
  • Wechsel der Rechtsform (für die ehemalige Rechtsform ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen)
  • Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Halstenbek (dies ist bei der anderen Behörde als Betriebsaufgabe, bei der Gemeinde Halstenbek als Neuerrichtung anzuzeigen). In diesem Fall legen Sie bitte die Gewerbeabmeldung des ehemaligen Betriebssitzes vor
  • Eintritt eines Gesellschafters

Anzeigepflichtig sind grundsätzlich die gewerberechtlich verantwortlichen Personen (bei juristischen Personen sind dies die Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder).

Erforderliche Unterlagen:

Einzelunternehmen: Personalausweis / Reisepass, ggf. mit Aufenthaltserlaubnis

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis / Reisepass für jede Gesellschafterin bzw. jeden Gesellschafter

Juristische Personen (GmbH, Aktiengesellschaft, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt): bei Neugründung Abschrift des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages / bei bestehender Gesellschaft Auszug aus dem Handelsregister, in beiden Fällen Personalausweis / Reisepass der an der Geschäftsführung beteiligten Person(en).

OHG, KG, GmbH & Co. KG: Personalausweis / Reisepass der geschäftsführungsberechtigten bzw. persönlich haftenden Gesellschafterinnen / Gesellschafter (bei einer GmbH & Co. KG ist dies in der Regel eine juristische Person, deren Geschäftsführung die Gewerbeanzeige vornehmen muss).

Daneben sind Angaben zur Anschrift der Betriebsstätte, zur Art der gewerblichen Tätigkeit und zum Datum des Betriebsbeginns zu machen. Außerdem ist mitzuteilen, ob die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt wird. Sofern die anzeigepflichtigen Personen nicht selbst kommen müsste der beauftragten Person eine entsprechende Vollmacht ausgestellt werden.

Steuern / Erlaubnispflichtige Gewerbe / Handwerksbetriebe:

Informationen zur Gewerbesteuer erhalten Sie vom Fachdienst Finanzen

Sollten Sie Fragen zu Lohn- und Umsatzsteuer haben wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Pinneberg (Tel. 04101 / 54 72 0 oder unter www.schleswig-holstein.de (externer Link).

Die Ausübung bestimmter Tätigkeiten (z. B. Gaststätten, Makler, Spielhallen, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe) ist erlaubnispflichtig und bedarf einer gesonderten Genehmigung. Diese ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einzuholen

Bei Handwerksbetrieben bitte die Handwerkskarte vorlegen. Auskünfte darüber, ob für eine bestimmte Tätigkeit eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist bzw. welche Tätigkeiten ohne Eintragung ausgeübt werden dürfen erteilt die Handwerkskammer Lübeck (Tel. 0451 / 1506 0) oder www.hwk-luebeck.de (externer Link) Allgemeine Informationen erhalten Sie auch bei der Industrie- und Handelskammer zu Kiel (Tel. Nr. 0431 / 5194 0) oder www.ihk-schleswig-holstein.de (externer LInk).

Gebühr:

Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 30,00 EUR für jede Gewerbetreibende und jeden Gewerbetreibenden. Die Bestätigung über die Gewerbeanmeldung wird Ihnen sofort ausgehändigt oder per Post zugesandt.

Gewerbeabmeldung

Anzeigepflichtige Vorgänge:

  • Vollständige Aufgabe der gewerblichen Tätigkeiten.
  • Wechsel des Betriebsinhabers (z. B. durch Verkauf, Verpachtung, Erbfolge). Die Person, die den Betrieb weiterführt muss hierfür eine Gewerbeanmeldung vornehmen.
  • Wechsel der Rechtsform (dies erfordert gleichzeitig eine Gewerbeanmeldung für die neue Rechtsform)
  • Verlegung eines bisher in Halstenbek bestehenden Betriebes in eine andere Stadt oder Gemeinde (in diesem Fall ist zusätzlich zur Gewerbeabmeldung bei der für den künftigen Betriebssitz zuständigen Behörde eine Gewerbeanmeldung zu erstatten
  • Austritt eines Gesellschafters bzw. einer Gesellschafterin

Bitte legen Sie bei der Abmeldung Ihres Gewerbes Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Sofern Sie nicht selbst kommen können geben Sie der beauftragten Person bitte eine Vollmacht mit.

 

Gebühr:

Die Bestätigung der Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei und wird sofort ausgestellt.

Gewerbeummeldung

Anzeigepflichtige Vorgänge:

  • Verlegung Ihres in Halstenbek bestehenden Gewerbe innerhalb des Gemeindegebietes
  • Namensänderung von Gewerbetreibenden
  • Erweiterung oder Änderung der gewerblichen Tätigkeit

Gebühr:

Die Gebühr für eine Gewerbeummeldung beträgt 30,00 EUR für jede Gewerbetreibende und jeden Gewerbetreibenden. Die Bestätigung über die Gewerbeummeldung wird Ihnen sofort ausgehändigt oder per Post zugesandt.

 

Kontakt:

Telefon: 04101 / 49 11 32
E-Mail: 
Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

Rathaus                                                                              

Einlass nach Terminvereinbarung

Bürgerbüro im Rathaus

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Ohne Termin

Montag + Freitag 8.00-12.30

und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ortsbroschüre Halstenbek

www.halstenbek-kompass.de