Wenn Sie in Halstenbek eine Gaststätte errichten oder übernehmen möchten benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Die Erlaubnis ist an die Person und die Betriebsräume gebunden.

Der Antrag ist persönlich im Fachdienst Ordnung zu stellen, folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung benötigt:

  • Schriftlicher Antrag (den Vordruck erhalten Sie im Fachdienst Ordnung)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis ohne Einschränkungen und Meldebescheinigung
  • Miet- oder Pachtvertrag, bei Unterverpachtung auch Einverständnis des Eigentümers
  • Grundriss, Schnitt und Lageplan, jeweils in dreifacher Ausfertigung für alle gewerblich genutzten Räume (auch Nebenräume, Keller usw.)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer, sofern kein Gesellenbrief eines anerkannten Berufes vorliegt (Prüfungszeugnis eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes im Gast- und Lebensmittelgewerbe, das von einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung ausgestellt wurde).
  • Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (zu beantragen bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt)

Ggf. können weitere Unterlagen notwendig sein (z. B. Bauantrag bei Neuerrichtung).

Gebühr:

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art und Größe des Betriebes.

 

Kontakt:

Vanessa Bohse

1. OG,  Zimmer 43
Telefon: 04101/ 49 11 07
E-Mail: 
Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

Rathaus                                                                              

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und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

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