Fundsachen, die im Halstenbeker Gemeindegebiet aufgefunden werden und einen Wert über 10,00 EUR haben, sind beim Fundbüro der Gemeindeverwaltung abzugeben bzw. zu melden.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache in das Eigentum der Finderin oder des Finders über, wenn der Anspruch auf Eigentumserwerb angemeldet wurde und Eigentümer nicht bekannt geworden sind.
Bei der Abholung einer Fundsache ist eine Gebühr zu zahlen, die sich nach dem Wert der Fundsache richtet.
Öffentlich versteigert werden Fundsachen, die nach 6 Monaten nicht abgeholt wurden.
Bescheinigung für die Versicherung:
Bei Verlust oder Diebstahl können wir Ihnen für Ihre Versicherung eine Bescheinigung ausstellen. Die Gebühr beträgt 6,00 EUR.
Gefundene oder zugelaufene Tiere:
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Tierheim in Elmshorn. Zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr ist die Hotline 0175 / 10 73 222 erreichbar.
Falls Hunde außerhalb dieser Zeit aufgefunden werden, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Rellingen, Halstenbeker Weg 85, 25462 Rellingen, Tel. 04101 / 4980.
Andrea Grube
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Bürgerbüro im Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Ohne Termin
Montag + Freitag 8.00-12.30
und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
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