Friedhöfe sind für die Hinterbliebenen Orte der Erinnerung und des Gedenkens. Die schöne parkähnliche Anlage des Friedhofes der Gemeinde Halstenbek ist eine Oase der Ruhe und Besinnung.
Meistens kommt der Tod eines nahen Angehörigen, Freundes oder Bekannten plötzlich und unerwartet und man ist in seiner Trauer gezwungen, einige wichtige Entscheidungen zu treffen.
Hierzu gehört auch die Auswahl der letzten Ruhestätte. Im Folgenden möchte ich Ihnen die verschiedenen Grabarten etwas näher bringen und hoffe, Ihnen damit bei der Entscheidung helfen zu können.
werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Auf jeder Grabstelle können zusätzlich 4 Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann verlängert werden.
sind Grabstätten für zwei bis 4 Urnenbeisetzungen. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden.
sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach vergeben werden. Sie können als Rasengrab oder mit Grabgestaltung angelegt werden. Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden.
sind Grabstätten für ein und oder zwei Urne, die der Reihe nach belegt werden. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
sind Grabstätten um die Wünsche der Verstorbenen nach Anonymität, und auch die Bedürfnisse der Hinterbliebenen nach einem Ort der Trauer zu berücksichtigen. Deshalb können die Grabstätten mit Rasen oder Beet angelegt werden. Ebenso können die Angehörigen sich entscheiden, ob sie eine Grabplatte beilegen oder diese weglassen.
werden nur als Urnenbestattung durchgeführt. Der Unterschied zur halbanonymen Bestattung besteht darin, dass keine Kennzeichnung der Grabstelle vorhanden ist. Sie werden der Reihe nach vergeben und liegen im Rasen. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. Die Pflege des anoymen Grabfeldes obliegt den Friedhofsgärtnern. In unmittelbarer Nähe des anonymen Grabfeld befindet sich ein Denkmal, dort können die Angehörigen Blumen und Gestecke niederlegen.
Ein liebevoll gepflegtes Grab ist ein Zeichen der Zuneigung und Erinnerung an Menschen. Was aber, wenn Sie diese Pflege nicht selbst übernehmen können? Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Ich berate sie individuell und fachkundig.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Friedhofssatzung.
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