In Halstenbek gibt es bereits seit vielen Jahren die „Satzung der Gemeinde Halstenbek zum Schutz des Baumbestandes“ (Baumschutzsatzung), durch die viele Bäume im Gemeindegebiet geschützt sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen gefällt werden dürfen. Dazu gehören folgende Bäume:
- langsam wachsende Arten ab 30 cm Stammumfang (Durchmesser 9,5 cm)
- Laubbäume ab 60 cm Stammumfang (Durchmesser 19 cm)
- Nadelbäume ab 80 cm (Durchmesser 25 cm)
jeweils gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden
- Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten oder anzupflanzen sind
- festgesetzte Ersatzbäume, auch wenn diese die o.g. Maße noch nicht erreicht haben
Von den Schutzbestimmungen können auf Antrag Ausnahmen erteilt werden. Hierfür sind durch den Eigentümer oder durch einen Dritten mit entsprechender Vollmacht die unten aufgeführten Unterlagen einzureichen:
- ausgefüllter Antrag (Antragsvordruck zum Ausdrucken)
- Lageplan (Flurkartenauszug), in den der zur Fällung beantragte Baum von seiner Lage her einzuzeichnen ist
- Gutachten eines zertifizierten Baumsachverständigen über den Zustand des Baumes und Grund der Fällung
- Foto des Baumes
Wird durch ein Bauvorhaben ein geschützter Baum betroffen, so sind den Bauanträgen oder Bauvorbescheidsanträgen auch die geforderten Unterlagen zum Fällen von Bäumen beizufügen.
Ansprechpartner für Fällanträge:
Gemeinde Halstenbek
Frau Rinne
Tel.: 04101/491 - 181
E-Mail: ann-christin.rinne(at)halstenbek.de
Weitere wichtige Vorschriften:
Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 01. März bis zum 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Die üblichen Pflegeschnittmaßnahmen dürfen unter Einhaltung des Artenschutzes weiterhin durchgeführt werden.
Bäume auf Privatgrundstücken oder in Kleingärten dürfen unter Einhaltung des Artenschutzes dennoch in dieser Schutzfrist gefällt werden sofern diese nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt sind. Bevor Fällungen vorgenommen werden müssen die Bäume daher unmittelbar vorher auf Nist- und Bruttätigkeiten überprüft werden.
Unabhängig von der gemeindeeigenen Baumschutzsatzung sind in der Gemeinde Halstenbek außerdem noch insgesamt acht besonders markante Bäume durch dieKreisverordnung zum Schutz von Bäumen als Naturdenkmal im Kreis Pinneberg (externer Link) geschützt.
Anwendung der DIN 18920 bei Bauvorhaben (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen)
Zweck dieser Norm ist es, den Schutz von vorhandenen Bäumen, Sträuchern und Vegetationsflächen, wie Rasen u.ä. durch bestimmte Vorkehrungen und Maßnahmen zu sichern. Beispielsweise: Schutz der oberirdischen Teile von Bäumen gegen mechanische Schäden, Schutz der Wurzelbereiche bei Aufgrabungen usw.
Der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) stammt ursprünglich aus dem Kaukasus und wurde Ende des 19. Jahrhunderts nach Deutschland eingeschleppt. Diese eingeschleppten Pflanzenarten werden als Neophyten bezeichnet. Solange diese Pflanzen der heimischen Flora und Fauna nicht schaden gelten sie als unproblematisch. Der Riesenbärenklau verdrängt jedoch die heimischen Pflanzenarten und ist daher ein invasiver Neophyt. Doch nicht nur für die heimische Pflanzenwelt stellt der Riesenbärenklau eine Gefahr dar. Auch für Menschen und Tiere ist diese Pflanze hochgiftig, da der Pflanzensaft Substanzen enthält, die bei Kontakt und Verbindung mit Sonnenlicht zu schweren Rötungen und Verbrennungen mit Quaddeln und Blasen führen. Eine flüchtige Berührung reicht bereits aus, um Beschwerden hervorzurufen.
Auch in Halstenbek ist der Riesenbärenklau vorhanden und wird seit einigen Jahren regelmäßig bekämpft. Hierfür werden im Frühjahr die kleinen Pflanzen ausgegraben bzw. die etwas größeren 15 cm unter dem Vegetationskegel abgestochen. Regelmäßig erfolgen Überprüfungen, die eventuell entstehenden Notblüten im Mai/Juni werden entfernt und neue Pflanzen werden ausgegraben/abgestochen. Die Bekämpfung dauert aufgrund der starken Ausbreitung des Riesenbärenklaus viele Jahre, weswegen zur Eindämmung des Bestandes das Mitwirken aller Grundstücksbesitzer*innen notwendig ist. Unterstützen und schützen auch Sie unsere heimischen Pflanzen und Tiere, indem Sie den Riesenbärenklau auf Ihren Grundstücken nicht wachsen lassen. Für Infos zur Bekämpfung oder zur Erkennung der giftigen Pflanze haben die Naturfreunde Deutschlands – Landesverband Schleswig-Holstein e.V. – eine Informationsbroschüre zur Verfügung gestellt. Diese kann hier heruntergeladen werden.
Knicks gehören zu den prägenden, überwiegend im 18. und 19. Jahrhundert angelegten Landschaftselementen in Schleswig-Holstein. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten - darunter auch viele gefährdete Arten. Zudem üben Knicks wichtige Boden- und Klimaschutzfunktionen im waldarmen Schleswig-Holstein aus.
Schnittmaßnahmen an Gehölzen aus sind fachlich nach der „ZTV Baumpflege“ durchzuführen. Hinter der Abkürzung ZTV Baumpflege verbirgt sich der Begriff „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung“. Diese Arbeiten sind beispielsweise Totholzentfernung, Lichtraumprofilschnitt (relevant für den Straßenverkehrsraum), das Entfernen von Stammaustrieben oder Kronenpflege. Alle diese Arbeiten dürfen ganzjährig durchgeführt werden und es ist sogar sinnvoll, diese Arbeiten in den Sommermonaten, also der Vegetationsaktivität durchzuführen, da die Gehölze dann im Saftstrom stehen und die Wunde an den Schnittstellen sich besser verschließt.
Kontakt:
Gartenabfall- / Schredderplatz
Für mengenmäßig stark anfallende Gartenabfälle, wie zum Beispiel sperriges Material durch Gehölzschnitt, bietet die Gemeinde Halstenbek den Gartenbesitzern an, Ihre Gartenabfälle am Schredderplatz im Verbindungsweg zu entsorgen.
Der Platz hat immer von März bis November geöffnet.
Erster Tag ist der 02. März 2024
Letzter Tag der 30. November 2024
Öffnungszeiten:
sonnabends von 9.00 Uhr – 15.00 Uhr
Saisonale Schließungen, insbesondere in den Sommermonaten, werden rechtzeitig bekanntgeben.
Weitere Informationen (Pressemitteilung).
Der Regionalpark Wedeler Au umfasst mit 12.000 Hektar eine vielfältige Landschaft, die sich von Hamburg-Blankenese über den Klövensteen und die Holmer Sandberge bis zum Tävsmoor erstreckt und im Westen bis zur Hetlinger Schanze reicht. Namensgeberin und verbindendes Element ist die Wedeler Au, die das Gebiet von Osten nach Westen durchfließt. Der Regionalpark Wedeler Au ist eine freiwillige, länderübergreifende Kooperation der Städte und Gemeinden Wedel, Holm, Hetlingen, Heist, Appen, Halstenbek, Pinneberg und Schenefeld sowie des Bezirks Hamburg Altona.
Seit der Erweiterung im Jahr 2016 zählt auch die Gemeinde Halstenbek zu den Mitgliedern des Regionalparks Wedeler Au e.V. Bisher ist es das Landschaftsschutzgebiet der Düpenau, das im Regionalpark liegt. Die Bachniederung ist ein noch wenig zerschnittener und gestörter Landschaftsraum. Der weite Blick bietet ein ganz besonderes Landschaftserlebnis im Regionalpark.
Ziel des Regionalparks ist es, Natur und Kulturlandschaft zu erhalten und für die Naherholung und das Naturerleben zu entwickeln. Ausgeschilderte Radrouten, Wander- und Laufstrecken präsentieren die schönsten Ecken des Parks: Binnendünen und Marschen, Moore und Wälder, Wiesen und Weiden. Grüne Verbindungen fördern nicht nur die Erholung für Einwohner und Gäste, als Biotopverbund sichern sie wildlebenden Tieren und Pflanzen das Überleben.
Weitere Informationen und aktuelle Projekte unter: www.regionalpark-wedeler-au.de
Gemeinde Halstenbek
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
Rathaus
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Bürgerbüro im Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Ohne Termin
Montag + Freitag 8.00-12.30
und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
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