Regelung des Verkehrs

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer zu beachten. Auch befristete Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind möglich.

Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen jedoch grundsätzlich nur bei zwingendem Erfordernis angeordnet werden.

Zu den Verkehrszeichen zählen:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • Licht­technische Anzeigen (beispielsweise Wechselverkehrszeichenanlagen)

Verkehrseinrichtungen sind:

  • Schranken
  • Sperrpfosten
  • Parkuhren
  • Park­scheinautomaten
  • Geländer, Absperrgeräte
  • Leiteinrichtungen
  • Blinklicht- und Licht­zeichenanlagen („Ampeln“)

Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (VZKat) vermerkt.

Der Gemeinde Halstenbek obliegt die Regelung des sogenannten "ruhenden Verkehr". Sprich die Einrichtungen von z.B. Halteverbotszonen. Darüber hinaus gehende Regelungen werden durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Pinneberg angeordnet.

Kontakt:

Kreis Pinneberg
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
Team Verkehrslenkung
E-Mail: verkehrslenkung(at)kreis-pinneberg(dot)de