Straßen(aus)baubeiträge

Die Rechtslage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hat sich in Schleswig-Holstein mit dem am 26.01.2018 in Kraft getretenen "Gesetz zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge" geändert. Es ist nun den Gemeinden überlassen weiterhin Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Gemeindevertretung Halstenbek hat mit Beschluss vom 17.12.2018 die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Die entsprechende Änderungssatzung finden Sie hier. Damit erlischt die Verpflichtung der Gemeinde, für zukünftige Straßenbaumaßnahmen bzw. für solche Maßnahmen für welche bis zum 26.01.2018 die sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Erschließungsbeiträge

Was ist ein Erschließungsbeitrag?

Erschließungsbeiträge werden von der Gemeinde zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung von Erschließungsanlagen (u. a. Fahrbahn, Rad- und Gehwege, Oberflächenentwässerungseinrichtungen und Straßenbeleuchtung) erhoben. Unter Erschließung sind hierbei alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die die bauliche und gewerbliche Nutzung des Baulands ermöglichen. Die Erschließungsanlagen werden nach Fertigstellung für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewidmet.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden Erschließungsbeiträge erhoben?

Maßgeblich für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind die §§ 127 ff. Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Halstenbek.

Welche Kosten werden auf die Anlieger umgelegt?

Der Gemeindeanteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt 10 Prozent. Die restlichen 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes werden auf die Anlieger umgelegt. Die Ermittlung wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten vorgenommen.

Erfahre ich rechtzeitig, ob ich eine geplante Erschließungsmaßnahme zahlen muss?

Bei großen Erschließungsmaßnahmen gilt: in der Regel ja! Die Vorlaufzeit bis zur Realisierung einer Maßnahme ist relativ lang. Zwischen der Feststellung, dass eine Erschließungsmaßnahme erforderlich ist, über die Planungsphase, die Vorfinan-zierung durch die Gemeinde, den tatsächlichen  Baubeginn bis zur Schlussrechnung und Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes können mehrere Jahre vergehen. Vor dem Kauf eines Grundstückes besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Sachbearbeiterin zu informieren, ob bei dem Grundstück mit Erschließungsbeiträgen zu rechnen ist. Auf Wunsch wird Ihnen eine Erschließungsbescheinigung für das betroffene Grundstück ausgestellt.

Kontakt:

Frau
Jaqueline de Graaf
Raum 1.OG, Zimmer 41
Tel.: 04101/491 - 152
E-Mail: jaqueline.degraaf(at)halstenbek.de

Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

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