Straßenbau

Die Unterhaltung, Verbesserung und der Neubau von Straßen im Gemeindegebiet ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinde Halstenbek.

Insbesondere Unterhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen gehen oft einher mit Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses.

Für Fragen zum Bereich des Straßenbaus stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Aufgrabungen

Aufgrabeschein beantragen

Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

Das örtliche Tiefbauamt benötigt einen Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung und ggf. einen Lageplanausschnitt.

Der Aufgrabeschein ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung von der bauausführenden Firma beim örtlichen Tiefbauamt zu beantragen.

Grundstückszufahrten

Herstellung von Grundstückszufahrten

Grundsätzliches:

Einzelzufahrten für PKW sollen auf eine Breite von 3,00 m beschränkt werden.

 Bei begründetem Bedarf können Ausnahmen zugelassen werden.

 

Verfahrensweise:

  1. Die Gemeinde Halstenbek veranlasst die Beauftragung einer anerkannten Straßen- und Tiefbaufirma, welche in der Handwerksrolle eingetragen ist.
  2. Die voraussichtlichen Herstellungskosten werden von der Gemeinde Halstenbek, dem Antragsteller/der Antragstellerin übermittelt. Diese voraussichtlichen Herstellungskosten sind von Antragsteller/der Antragstellerin im Voraus auf ein gemeindeeigenes Konto zu überweisen.
  3. Nach Zahlungseingang erfolgt die Beauftragung der Bauleistung durch die Gemeinde Halstenbek an die Straßen.- und Tiefbaufirma.
  4. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten folgt, auf Grundlage einer geprüften Schlussrechnung, die Endabrechnung zwischen der Gemeinde Halstenbek und dem Antragsteller/ der Antragstellerin.

Hinweis:

Das auf dem eigenen Privatgrundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum geleitet werden. Gegebenenfalls ist die Installation einer Entwässerungsrinne auf dem Privatgrundstück erforderlich, welches das anfallende Oberflächenwasser z.B- an den hauseigenen Regenwasser- Übergangsschacht weiterleitet.

Antrag stellen:

Zur Herstellung einer Grundstückszu-fahrt ist ein schriftlicher Antrag mit einem Kartenauszug, aus dem die Lage der beantragten Grundstückszufahrt klar erkennbar ist, erforderlich.
Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei Herrn Schliewe (siehe Kontaktdaten).
Mit der Herstellung der Zufahrt darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt wurde.

Gebühren:

Für die Genehmigung der Grundstückszufahrt wird gemäß der Satzung der Gemeinde Halstenbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

Ihr Ansprechpartner

Lars Schliewe

Gustavstraße 6
25469 Halstenbek
Telefon: 04101/491 155
E-Mail: lars.schliewe(at)halstenbek(dot)de

Sondernutzungen von Straßen, Wegen und Plätzen

Die öffentlichen Wege (Wege, Straßen und Plätze) dienen grundsätzlich dem allgemeinen öffentlichen Verkehr (sog. Gemeingebrauch). Dennoch können Sie einen öffentlichen Weg zur Gewerbefläche machen oder dort Veranstaltungen durchführen. Für derartige Sondernutzungen brauchen Sie in der Regel eine Genehmigung, die Sie bei der Gemeinde Halstenbek beantragen können. Ihr Antrag wird geprüft und kann Ihnen eine entsprechende Genehmigung erteilen.

Welche Genehmigungen sind erforderlich?

  • Straßen- und wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis:
    Gem. § 21 Straßen- und Wegegesetzes (StrWG), z.B. für das Aufstellen von Werbeträgern, Tischen, Stühlen, Verkaufsständen, etc. auf öffentlichen Wegen. Die Gemeinde kann, muss aber keine Erlaubnis erteilen. Da die öffentlichen Wege grundsätzlich für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, steht die Erteilung einer Erlaubnis im Ermessen der Behörde.
  • Straßenverkehrsrechtliche Genehmigung:
    Ausnahmegenehmigung für eine andere Straßennutzung als durch Fahrzeuge (z.B. Straßenfeste, andere Veranstaltungen, etc.) gem. § 46 Abs.1 Nr. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung).
  • Sonstige Genehmigungen: Falls nicht vorhanden, brauchen Sie zusätzlich eventuell baurechtliche, gaststättenrechtliche oder gewerberechtliche Genehmigungen (z.B. zum Betreiben eines Verkaufsstandes, Getränkeausschanks etc.) oder eine Erlaubnis für die Benutzung von Tonwiedergabegeräten (z.B. für das Abspielen von Musik etc.).

Wie hoch sind die Gebühren?

Für jede Genehmigung erhebt die Gemeinde Halstenbek Gebühren. Die Höhe dieser Gebühren ist in der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren geregelt. Bei der Festsetzung hat die Gemeinde Halstenbek einen gewissen Spielraum. Weiterhin wird ein Entgelt nach Maßgabe der Entgeltordung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhoben. Diese Satzung finden Sie hier.

Mit diesen (wichtigsten) Gebühren müssen Sie rechnen:

  • Eine Verwaltungsgebühr für die Amtshandlung der Erteilung der Erlaubnis: In den meisten Fällen liegt die Gebühr zwischen 25,00 € und 250,00 €, sie kann in Einzelfällen aber auch darüber liegen.
  • Entgelt für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nach der Satzung.
  • Für unerlaubte Sondernutzungen öffentlicher Wege ist eine erhöhte Benutzungsgebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme zu entrichten. Eine unerlaubte Sondernutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 72 StrWG).

Ihre Ansprechpartnerin

Mareike Nikulsky

Gustavstraße 6
25469 Halstenbek
1. OG,  Zimmer 43
Telefon: 04101/491 150
E-Mail: mareike.nikulsky(at)halstenbek(dot)de

Umweltfachliche Kartierung & Vermessungen im Bereich Nienhöfen

Als zuständiger Verteilnetzbetreiber plant die Schleswig-Holstein Netz AG die Einbindung des neu zu errichtenden Umspannwerks „Schenefeld/Nord“ an das bestehende 110-kV-Netz.

Für die Durchführung der Planungen sind Untersuchungen vor Ort erforderlich. Daher werden im Auftrag der Schleswig-Holstein Netz AG ab Februar 2023 je nach Witterung umweltfachliche Kartierungen und Vermessungen auch in Halstenbek im Bereich Nienhöfen vorgenommen.

Die Arbeiten werden durch die Firmen GFN Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH und SPIE GmbH durchgeführt.

Ablauf der Arbeiten
Zur Durchführung der Kartierungsarbeiten und Vermessungen müssen öffentliche und private Wege und Grundstücke betreten werden ohne Einsatz von Maschinen. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schleswig-Holstein Netz AG.

Kontakt

Sven Eggert

Schleswig-Holstein Netz AG

Telefon: +49 (0) 4106 629-3012

E-Mail: sven.eggert@sh-netz.com

Gesamtübersicht des zu vermessenden Gebietes

Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

Öffnungszeiten

Rathaus                                                                              

Einlass nach Terminvereinbarung

Bürgerbüro im Rathaus

Einlass nach Terminvereinbarung

Ohne Termin

Montag + Freitag 8.00-12.30

und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie hier.