Die Unterhaltung, Verbesserung und der Neubau von Straßen im Gemeindegebiet ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinde Halstenbek.
Insbesondere Unterhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen gehen oft einher mit Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses.
Für Fragen zum Bereich des Straßenbaus stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.
Das örtliche Tiefbauamt benötigt einen Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung und ggf. einen Lageplanausschnitt.
Der Aufgrabeschein ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung von der bauausführenden Firma beim örtlichen Tiefbauamt zu beantragen.
Herstellung von Grundstückszufahrten
Grundsätzliches:
Einzelzufahrten für PKW sollen auf eine Breite von 3,00 m beschränkt werden.
Bei begründetem Bedarf können Ausnahmen zugelassen werden.
Verfahrensweise:
Hinweis:
Das auf dem eigenen Privatgrundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum geleitet werden. Gegebenenfalls ist die Installation einer Entwässerungsrinne auf dem Privatgrundstück erforderlich, welches das anfallende Oberflächenwasser z.B- an den hauseigenen Regenwasser- Übergangsschacht weiterleitet.
Antrag stellen:
Zur Herstellung einer Grundstückszu-fahrt ist ein schriftlicher Antrag mit einem Kartenauszug, aus dem die Lage der beantragten Grundstückszufahrt klar erkennbar ist, erforderlich.
Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei Herrn Schliewe (siehe Kontaktdaten).
Mit der Herstellung der Zufahrt darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt wurde.
Gebühren:
Für die Genehmigung der Grundstückszufahrt wird gemäß der Satzung der Gemeinde Halstenbek über die Erhebung von Verwaltungsgebühren eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Lars Schliewe
Die öffentlichen Wege (Wege, Straßen und Plätze) dienen grundsätzlich dem allgemeinen öffentlichen Verkehr (sog. Gemeingebrauch). Dennoch können Sie einen öffentlichen Weg zur Gewerbefläche machen oder dort Veranstaltungen durchführen. Für derartige Sondernutzungen brauchen Sie in der Regel eine Genehmigung, die Sie bei der Gemeinde Halstenbek beantragen können. Ihr Antrag wird geprüft und kann Ihnen eine entsprechende Genehmigung erteilen.
Für jede Genehmigung erhebt die Gemeinde Halstenbek Gebühren. Die Höhe dieser Gebühren ist in der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren geregelt. Bei der Festsetzung hat die Gemeinde Halstenbek einen gewissen Spielraum. Weiterhin wird ein Entgelt nach Maßgabe der Entgeltordung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhoben. Diese Satzung finden Sie hier.
Mit diesen (wichtigsten) Gebühren müssen Sie rechnen:
Als zuständiger Verteilnetzbetreiber plant die Schleswig-Holstein Netz AG die Einbindung des neu zu errichtenden Umspannwerks „Schenefeld/Nord“ an das bestehende 110-kV-Netz.
Für die Durchführung der Planungen sind Untersuchungen vor Ort erforderlich. Daher werden im Auftrag der Schleswig-Holstein Netz AG ab Februar 2023 je nach Witterung umweltfachliche Kartierungen und Vermessungen auch in Halstenbek im Bereich Nienhöfen vorgenommen.
Die Arbeiten werden durch die Firmen GFN Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH und SPIE GmbH durchgeführt.
Ablauf der Arbeiten
Zur Durchführung der Kartierungsarbeiten und Vermessungen müssen öffentliche und private Wege und Grundstücke betreten werden ohne Einsatz von Maschinen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schleswig-Holstein Netz AG.
Sven Eggert
Schleswig-Holstein Netz AG
Telefon: +49 (0) 4106 629-3012
E-Mail: sven.eggert@sh-netz.com
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
Rathaus
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Bürgerbüro im Rathaus
Einlass nach Terminvereinbarung
Ohne Termin
Montag + Freitag 8.00-12.30
und Dienstags 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
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