Erstattung von Arbeitsentgelt / Verdienstausfall bei Teilnahme an Feuerwehreinsätzen

Nach dem Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein haben Sie als Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung des weitergewährten Arbeitsentgeltes sowie Lohnnebenkosten für Ihren Arbeitnehmer, wenn dieser während der Arbeitszeit an einem Einsatz oder einem Lehrgang der Freiwilligen Feuerwehr Halstenbek teilgenommen hat. Auch als Selbständiger haben Sie einen Anspruch auf Erstattung Ihres Verdienstausfalles, wenn Sie als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Halstenbek während Ihrer regelmäßigen Arbeitszeit an Einsätzen oder Lehrgängen der Feuerwehr teilgenommen haben.

Für die Erstattung ist lediglich ein schriftlicher Antrag mit Nachweis der tatsächlich entstandenen Lohn- und Lohnnebenkosten bzw. ein Nachweis des Verdienstausfalles erforderlich. Der Antrag kann gerne pro Einsatz / Lehrgang oder für mehrere Einsätze / Lehrgänge eingereicht werden, maximal jedoch für 3 Kalendermonate gleichzeitig.

Bitte verwenden Sie den folgenden Antragsvordruck:

Antrag Arbeitgeber (PDF)

Antrag Selbstständige (PDF)

Abrechnung von Feuerwehreinsätzen

Die Gemeinde Halstenbek ist durch das Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein verpflichtet, eine Feuerwehr vorzuhalten und auch dafür zu sorgen, dass die Feuerwehr stets einsatzbereit ist. Das beinhaltet neben der erforderlichen Ausstattung mit Gerätschaften, Schutzbekleidung und Feuerwehrfahrzeugen auch die Ausbildung der vielen freiwilligen Einsatzkräfte. Damit dies gewährleistet werden kann, werden jedes Jahr die notwendigen Haushaltsmittel durch die Politik bereitgestellt und es gibt im Rathaus eine Sachbearbeiterin, die sich um die Belange der Feuerwehr kümmert.

Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Halstenbek (externer Link) gehen weit über Brandbekämpfung hinaus. Es werden vielseitige Dienstleistungen erbracht, die nach den Bestimmungen des Brandschutzgesetzes und der gemeindlichen Feuerwehrgebührensatzung kostenpflichtig für deren Auslöser sind.

Entsprechende Einsätze werden von der Verwaltung abgerechnet und Gebührenbescheide werden in der Folge erstellt.

Kontakt:

 

Ann-Christin Rinne

1. Stock,  Zimmer 46
Telefon: 04101 / 49 11 81
E-Mail: 
Anschrift

Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de

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Rathaus                                                                              

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