Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 hat die Gemeindevertretung am 30.09.2019 beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Halstenbek sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der benachbarten Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Ausschuss für Bau-, Planungs- und Verkehrswesen in der Sitzung am 04.10.2022 den Entwurf des B-Planes Nr. 83 der Gemeinde Halstenbek für das Gebiet südlich der Feldstraße, westlich der Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek, nördlich des S[1]Bahnhofes Halstenbek-Ort sowie östlich der Hartkirchener Chaussee und die Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
In der Zeit vom 13.10.2022 bis zum 15.11.2022 können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, im Internet über die Beteiligungsplattform www.bob-sh.de oder nach vorheriger Terminabsprache im Rathaus der Gemeinde Halstenbek zur Niederschrift, abgeben.
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus und können hier heruntergeladen werden:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Halstenbek sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der benachbarten Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
In der Zeit vom 17.02.2022 bis zum 18.03.2022 können nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, im Internet über die Beteiligungsplattform www.bob-sh.de oder nach vorheriger Terminabsprache im Rathaus der Gemeinde Halstenbek zur Niederschrift, abgeben.
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