Bebauungsplanes Nr. 83 / Hartkirchener Chaussee / Feldstraße

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 hat die Gemeindevertretung am 30.09.2019 beschlossen.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Halstenbek sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der benachbarten Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Ausschuss für Bau-, Planungs- und Verkehrswesen in der Sitzung am 04.10.2022 den Entwurf des B-Planes Nr. 83 der Gemeinde Halstenbek für das Gebiet südlich der Feldstraße, westlich der Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek, nördlich des S[1]Bahnhofes Halstenbek-Ort sowie östlich der Hartkirchener Chaussee und die Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

In der Zeit vom 13.10.2022 bis zum 15.11.2022 können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, im Internet über die Beteiligungsplattform www.bob-sh.de oder nach vorheriger Terminabsprache im Rathaus der Gemeinde Halstenbek zur Niederschrift, abgeben.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus und können hier heruntergeladen werden:


Frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Halstenbek sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der benachbarten Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

In der Zeit vom 17.02.2022 bis zum 18.03.2022 können nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, im Internet über die Beteiligungsplattform www.bob-sh.de oder nach vorheriger Terminabsprache im Rathaus der Gemeinde Halstenbek zur Niederschrift, abgeben.