Verordnung und Antragsvordruck der Gemeinde Halstenbek über das Abbrennen von offenen Feuern im Freien.
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nationale Bekanntmachung einer EU-weiten Ausschreibung zur Lieferung eines Wechselladers WLF für die Freiwillige Feuerwehr Halstenbek
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Im Umkreis von 200 Metern von Reetdachhäusern gilt ein ganzjähriges Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern.
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