CORONA BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG VERLÄNGERT

Die Landesregierung hat beschlossen, die aktuell bis zum 22. Juni 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich nahezu unverändert bis zum 19. August 2022 zu verlängern.

Damit bleibt die Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft, enthält aber weiterhin als verbindliche Regelungen lediglich Vorgaben für ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den öffentlichen Personennahverkehr.

Die Verordnung beinhaltet einige redaktionelle Änderungen, inhaltlich jedoch lediglich die Flexibilisierung der Maskenpflicht bei Krankenhäusern (FFP2-Maske nicht mehr erforderlich, medizinische Maske genügt).