Aufgrund der langanhaltend kühlen Witterung hat sich eine Eisfläche auf dem Krupunder See gebildet. Es ist jedoch keinesfalls garantiert, dass die Eisdecke dick genug ist, um diese zu betreten! Besondere Gefahr besteht durch die Tiefenbelüftungsanlage in der Mitte des Sees. Um die Tiefenbelüftungsanlage herum ist die Eisdecke äußerst dünn.
Das Betreten der Eisfläche ist daher lebensgefährlich und streng verboten!
Die Missachtung des Betretungsverbotes stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 7 Absatz 1 Ziffer 3 der Satzung der Gemeinde Halstenbek über den geschützten Landschaftsbestandteil „Krupunder See“ dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ähnlich verhält es sich mit den Regenrückhaltebecken am Osterbrookweg, Blocksberger Moor, Thesdorfer Weg, Stawedder und am Wasserwerk. Auch hier kann nicht garantiert werden, dass die Eisflächen dick genug sind, um diese zu betreten, weshalb das Betreten der Eisdecke sehr gefährlich und deshalb verboten ist.