Pünktlich um 11 Uhr wird ein bundesweiter Probealarm unter Einbindung aller vorhandenen Warnmittel durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise Warn-Apps, Radio, Fernsehen und lokale Warnmittel wie Sirenen. Warnmultiplikatoren wie zum Beispiel Rundfunksender übermitteln die Probewarnung mit möglichst wenig Zeitverlust über das jeweilige Programm. Auch die Entwarnung wird durch die Warnzentrale des BBK versendet, welche ebenfalls durch die Warnmultiplikatoren und die Warnmittel an die Bevölkerung übermittelt wird.
Nach Beschluss der Innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Er soll – ebenso wie die bereits auf Landesebene durchgeführten Warntage – dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten zu erhöhen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich die Bedeutung der Warnsignale bewusster machen und wissen, was sie nach einer Warnung tun können.
Es hat sich gezeigt, dass Menschen in Krisensituationen vor allem auf Bekanntes und bereits Erlerntes zurückgreifen. Für eine effektive Warnung ist es deshalb sinnvoll, wenn Warnungen über bekannte und vertraute Kanäle übermittelt werden und so eine höhere Akzeptanz erfahren. Die Einführung eines jährlichen, bundesweiten Warntags soll die Bekanntheit von Warnkanälen und so auch die Akzeptanz von Warnungen in einer Schadenslage erhöhen.