Information der Gemeinde Halstenbek zum Thema Osterfeuer

Öffentliche Osterfeuer sind aufgrund der aktuellen Coronavirus-Eindämmungsregeln untersagt.

Erlaubt sind lediglich private Osterfeuer im Kreise der in einem Haushalt wohnenden Familie.

Sollten Bürgerinnen und Bürger im eigenen Garten ein Feuer zu Ostern zünden wollen, ist folgendes zu beachten:

  • Das Abbrennen von offenen Feuer ist der Gemeinde Halstenbek mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen ist das Verbrennen von Holzscheiten und Brennmaterial in hierfür geeigneten und bestimmten Vorrichtungen, wie Außenkamine, Feuerkörbe und – schalen in handelsüblichen Größen, Feuertonnen mit eine Fassungsvermögen von max. 200 Litern und rundum eingefasste Feuerstellen mit einem maximalen Durchmesser von einem Meter
  • Es dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, Schnittholz und unbehandeltes Holz verwendet werden
  • Bei den anzeigepflichtigen Feuern muss die Feuerstelle entsprechend der Größe des Feuers und unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten eine ausreichende Distanz zu Gebäuden haben. Ein Mindestabstand von 20 Metern ist jedoch, unabhängig von der Größe des Feuers, einzuhalten
  • Im Umkreis von 150 Metern zu Reetdachhäusern darf kein offenes Feuer entzündet werden
  • Zum Entzünden eines Feuers im Freien dürfen keine brandbeschleunigenden Stoffe wie Benzin oder Spiritus etc. verwendet werden
  • Das Feuer muss ständig unter Aufsicht des Verantwortlichen oder einer beauftragten, volljährigen Person stehen. Sie darf den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind