Das zurzeit vermehrt fallende Herbstlaub führt verstärkt zur Rutschgefahr und kann daher Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer mit sich bringen.

Die Gemeinde bittet sämtliche Anlieger, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und so zur Verkehrssicherheit beizutragen.

Wegen des vermehrten Laubfalls in den Herbstmonaten weist die Gemeinde darauf hin, dass laut Straßenreinigungssatzung eine Pflicht der Anlieger zur Reinigung der Straßen (insbesondere der Gehwege und der Hälfte der Fahrbahnen) besteht.

Eine Ausnahme hiervon bilden allein die Hauptdurchfahrtsstraßen, in denen die Fahrbahnen durch die Gemeinde gereinigt werden:

Datumer Straße, Dockenhudener Chaussee, Eidelstedter Weg, Friedenstraße, Gärtnerstraße, Gustavstraße, Hartkirchener Chaussee, Hauptstraße, Heideweg, Königstraße, Lübzer Straße, Luruper Weg, Neuer Luruper Weg, Poststraße (im Abschnitt Hauptstraße bis Gärtnerstraße), Schulstraße, Seestraße, Siebentunnelweg (im Abschnitt S-Bahnhof bis Heideweg), Weidenstraße

Das zurzeit vermehrt fallende Herbstlaub führt verstärkt zur Rutschgefahr und kann daher Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer mit sich bringen. Die Gemeinde bittet sämtliche Anlieger, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und so zur Verkehrssicherheit beizutragen.