Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Halstenbek vom 19.06.2023 folgender Nachtrag 12 zur Hauptsatzung für die Gemeinde Halstenbek erlassen:
Artikel 1
In § 5 Absatz 1 wird die Anzahl der Ausschussteilnehmer wie folgt geändert:
§ 5 Ständige Ausschüsse (zu beachten §§ 16 a, 22 Abs. 4, 45, 45 a, 46, 94 Abs. 5 GO)
- Die folgenden ständigen Ausschüsse nach §§ 45 Abs.1, 45 a Abs.1 GO werden gebildet:a9 Hauptausschuss
a) Hauptausschuss
Zusammensetzung:
10 Gemeindevertreter/innen. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist Mitglied des Hauptausschusses ohne Stimmrecht.
Aufgabengebiet:
§ 45 b Gemeindeordnung sowie § 8 dieser Hauptsatzung
Wirtschaftsförderung Grundstücksangelegenheiten
Gleichberechtigung von Mann und Frau
b) Finanzausschuss
Zusammensetzung:
10 stimmberechtigte Mitglieder
Aufgabengebiet:
Finanzwesen
Steuern
Abgaben
Prüfung der Jahresasbrechnung
c) Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
Zusammensetzung:
10 stimmberechtigte Mitglieder
Aufgabengebiet:
Bau,- Planungs- und Verkehrswesen Brandschutz
d) Ausschuss für Kinder, Schule und Jugend
Zusammensetzung:
10 stimmberechtigte Mitglieder
Aufgabengebiet:
Kindergartenangelegenheiten
Angelegenheiten des Kindeswohls und der Kindesbetreuung Schulwesen
Jugendangelegenheiten
e) Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport
Zusammensetzung:
10 stimmberechtigte Mitglieder
Aufgabengebiet:
Sozialwesen Seniorenangelegenheiten Wohnungswesen Behindertenangelegenheiten Gesundheitswesen
Angelegenheiten der Vertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedlerinnen und Aussiedler, Asyylbewer- berinnen und Asylbewerber und Kriegsgeschädigten
Förderung und Pflege des Sports Kultur- und Gemeinschaftswesen Büchereiwesen
f) Werkausschuss
Zusammensetzung:
10 stimmberechtigte Mitglieder
Aufgabengebiet:
Wahrnehmung der Aufgaben nach der Betriebssatzung der Gemeinde Halstenbek
Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte
g) Ausschuss für Landschaft und Umwelt
Zusammensetzung:
10 stimmberechtigte Mitglieder
Aufgabengebiet:
Umweltschutz
Naturschutz
Landschaftspflege
Klimaschutz
Artikel 2
Dieser Nachtrag 12 zur Hauptsatzung der Gemeinde Halstenbek tritt zum 19.06.2023 in Kraft.
Halstenbek, den 04. August 2023
Jan Krohn
Der Bürgermeister