Aufstellung der 5. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 – Seemoorweg – der Gemeinde Halstenbek für das Gebiet nördlich des Eidelstedter Wegs, westlich des Seemoorwegs und südlich der Gärtnerstraße

Zu der nachfolgenden Planung wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt: 

Aufstellung der 5. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 – Seemoorweg – der Gemeinde Halstenbek für das Gebiet nördlich des Eidelstedter Wegs, westlich des Seemoorwegs und südlich der Gärtnerstraße

Der vom Ausschuss für Bau-, Planungs- und Verkehrswesen der Gemeinde Halstenbek in der Sitzung am 25.05.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 5. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Halstenbek für das Gebiet nördlich des Eidelstedter Wegs, westlich des Seemoorwegs und südlich der Gärtnerstraße liegt ab Montag, den 14.08.2023 bis Montag, den 11.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Halstenbek, Zimmer 43, Fachbereich bauen und Umwelt, Gustavstraße 6, 25469 Halstenbek, öffentlich aus. Die Planunterlagen können hier nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 04101/431-156) eingesehen werden.

Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung wird den interessierten Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig Gelegenheit zur Unterrichtung und Äußerung zu der beabsichtigten Planung gegeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch über das Portal BOB-SH unter folgendem Link https://www.bob-sh.de abgegeben werden. Die Informationen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Halstenbek www.halstenbek.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen und umweltbezogenenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, im Internet über die Beteiligungsplattform www.bob-sh.de oder während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Halstenbek zur Niederschrift abgeben. Ein barrierefreier Zugang zum Rathaus ist vorhanden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt die Rechtmäßigkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Diese Bekanntmachung wird im Zeitraum ab dem 07.08.2023 bis zum 14.08.2023 unter der Internetadresse www.halstenbek.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.  

Halstenbek, 03.08.2023

 

Gemeinde Halstenbek
Der Bürgermeister

gez. Jan Krohn