Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. März 2023 folgende unmittelbaren Wahlvorschläge (I) und Listenwahlvorschläge (II) zugelassen.
Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht und sind hier beigefügt. (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).