Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Halstenbek

für das Gebiet südlich der Feldstraße, westlich der Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek, nördlich des S-Bahnhofes Halstenbek-Ort sowie östlich der Hartkirchener Chaussee


Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10.07.2023 den B-Plan Nr. 83 der Gemeinde Halstenbek für das Gebiet südlich der Feldstraße, westlich der Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek, nördlich des S-Bahnhofes Halstenbek-Ort sowie östlich der Hartkirchener Chaussee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung am 26.10.2023 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Gemeindeverwaltung Halstenbek, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.halstenbek.de“ unter „Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Halstenbek geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Halstenbek, den 23.10.2023

Gemeinde Halstenbek
Der Bürgermeister

gez. Jan Krohn