Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27.Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben bzw. als Landschaftsrahmenplan III neu gefassst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Storman, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.
Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes III bestehend aus sechs Karten im Maßstab 1:100.000, einem Textteil sowie einem Anhang (Erläuterungen) mit ergänzenden Ausführungen und Darstellungen kann
vom 01.10.2018 - 31.01.2019
in der Gemeindeverwaltung Halstenbek, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 1. Obergeschoss, Gustavstraße 6, 25469 Halstenbek, während folgender Zeiten
Montag, 8.30 – 12.00 Uhr
Dienstag, 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag, 8.30 – 12.00 Uhr
Freitag, 8.00 – 12.30 Uhr
eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes III berührt werden, kann der Gemeinde Halstenbek oder dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel vom 1. Tag der Auslegung an bis zu 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahme kann zusätzlich an folgende E-Mail-Adresse: LRP(at)melund.landsh(dot)de gesandt werden.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV verlieren am Tag nach der Veröffentlichung des neuen Landschaftsrahmenplanes III im Amtsblatt Schleswig-Holstein ihre Gültigkeit.
Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplan III und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter http:bolapla-sh.de einsehbar. Auch hierüber kann eine Stellungnahme abgegeben werden.
Halstenbek, den 12.09.2018
Gemeinde Halstenbek
Der Bürgermeister
Claudius von Rüden