Bekanntmachung der Gemeinde Halstenbek im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für d. Planungsraum III

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27.Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben bzw. als Landschaftsrahmenplan III neu gefassst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Storman, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.

 

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes III bestehend aus sechs Karten im Maßstab 1:100.000, einem Textteil sowie einem Anhang (Erläuterungen) mit ergänzenden Ausführungen und Darstellungen kann

 

vom 01.10.2018 - 31.01.2019

 

in der Gemeindeverwaltung Halstenbek, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 1. Obergeschoss, Gustavstraße 6, 25469 Halstenbek, während folgender Zeiten

 

Montag,                 8.30 – 12.00 Uhr

Dienstag,               8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag,           8.30 – 12.00 Uhr

Freitag,                  8.00 – 12.30 Uhr

 

eingesehen werden.

 

Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes III berührt werden, kann der Gemeinde Halstenbek oder dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel vom 1. Tag der Auslegung an bis zu 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahme kann zusätzlich an folgende E-Mail-Adresse: LRP(at)melund.landsh(dot)de gesandt werden.

 

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

 

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV verlieren am Tag nach der Veröffentlichung des neuen Landschaftsrahmenplanes III im Amtsblatt Schleswig-Holstein ihre Gültigkeit.

 

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplan III und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter http:bolapla-sh.de einsehbar. Auch hierüber kann eine Stellungnahme abgegeben werden.

 

 

Halstenbek, den 12.09.2018

 

Gemeinde Halstenbek

Der Bürgermeister

Claudius von Rüden