Sportvereine und –verbände können ab 04. Januar 2021 weitere Anträge auf Unterstützung in der Corona-Pandemie beim Land stellen. Dafür stellt das Land weitere 2,5 Millionen Euro bereit. Antragsschluss ist der 26. Februar 2021.
Bei der Soforthilfe handelt sich um einen Zuschuss. Antragstellende müssen nachweisen, dass die Einnahmenausfälle oder nicht gedeckten Kosten in Zusammenhang mit der Corona Pandemie entstanden sind. Die Anträge müssen beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Die Anträge werden erst nach dem 26. Februar 2021 bearbeitet.
Das Antragsformular ist zu finden unter folgendem Link:
Menschen, die sich aufgrund der Corona Krisensituation oder aus anderen Gründen psychisch belastet fühlen, finden oftmals Hilfe und Unterstützung bei einer Person ihres Vertrauens in ihrem persönlichen Umfeld. Das können Angehörige, Freunde oder auch andere nahestehende Menschen sein. Wenn diese Unterstützung im persönlichen Umfeld jedoch nicht vorhanden ist oder diese nicht ausreicht, sollten sich Betroffene und/oder auch ihre Angehörigen Hilfe und professionelle Unterstützung holen. Hierfür steht in Deutschland ein breit gefächertes System von Unterstützungs- und Beratungsangeboten zur Verfügung:
Wenn Sie sich in Behandlung befinden: Psychotherapeutische und ärztliche Praxen sind nach wie vor erreichbar. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie erstmalig therapeutischen Rat suchen. Die Behandlungen bzw. Gespräche dort fallen unter die sogenannten „notwendigen medizinischen Leistungen". Beachten Sie bei einem Praxisbesuch die Hygienemaßnahmen.
Falls Sie aufgrund einer Quarantäne das Haus nicht verlassen dürfen, bieten inzwischen viele Praxen ein erweitertes Angebot an Telefon- und Video-Sprechstunden an. Fragen Sie bei Ihrer Therapeutin/Ihrem Therapeuten bzw. Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt nach.
Wenn eine akute psychische Krise oder ein psychischer Notfall sofortige Hilfe erforderlich macht, können folgende Anlaufstellen weiterhelfen:
Hier der Link zu dieser sehr empfehlenswerten Seite
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/psychische-gesundheit.html#c12550
Nach einer kurzzeitigen Schließung der Schenefelder Tafel haben die Organisatoren glücklicherweise schnell einen Weg gefunden, wie bedürftige Mitmenschen weiterhin mit Lebensmitteln versorgt werden können. Ab Dienstag, den 7. April werden jeweils dienstags und donnerstags Lebensmittel an bedürftige Personen ausgegeben.
Gemeinsam mit der Schenefelder Tafel und der Stadt Schenefeld rufen wir Sie deshalb dazu auf, auch hier „zusammenzurücken“ und mit einer Spende die Schenefelder Tafel zu unterstützen. Die weiteren Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem angehängten gemeinsamen Spendenaufruf.
Die Schenefelder Tafel wird ab dem 7. April jeweils dienstags und donnerstags für die Tafelkunden und -kundinnen unter höchsten Hygienemaßnahmen geöffnet sein. Es werden vorgepackte Lebensmittelpakete an die bedürftigen Personen verteilt. Die Tafelkunden und -kundinnen wurden mit einer zeitlichen Staffelung in Gruppen eingeteilt. Diese Einteilung ist dem anliegenden Schaubild zu entnehmen.
Da der bisherige Fahrservice der Ideenwerkstatt Halstenbek zur Schenefelder Tafel aufgrund der strengen Vorgaben momentan nicht vorgehalten werden darf, werden alle Personen, die diesen Fahrdienst seither genutzt haben, direkt mit Lebensmitteln beliefert.
Sollten Sie, aufgrund der derzeitigen Situation, in die Lage gekommen sein, sich aus finanziellen Gründen nicht mehr selbst mit Lebensmitteln versorgen zu können, melden Sie sich bitte telefonisch bei der Gemeindeverwaltung (Frau Lübke, Tel. 04101 491 – 131). Dort kann eine Bescheinigung ausgestellt werden, die eine vorübergehende Nutzung der Tafel ermöglicht.
Gustavstraße 6 · 25469 Halstenbek
Telefon: 04101 / 491-0
Fax: 04101 / 401691
eMail: info(at)halstenbek.de
Das Rathaus Halstenbek ist unter Berücksichtigung von Schutzmaßahmen gegen SARS Covid-19 wieder für die Öffentlichkeit geöffnet. Weitere Informationen finden Sie hier.