Spiel- und Sportplatzöffnung

Ab sofort dürfen Spiel- und Sportplätze wieder unter Auflagen genutzt werden. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass die gesetzlichen Mindestabstände (1,50 Meter) und Hygienevorschriften (Niesettikette und regelmäßiges Händewaschen) eingehalten werden. Da dies bei manchen Sportarten, insbesondere Zweikämpfe beim Fußball, nicht gewährleistet werden kann, bleiben Bolzplätze und der „Käfig“ im Bickbargen vorerst weiterhin geschlossen. Hier bleiben weitere Freigaben der Landesregierung abzuwarten. Gemeinsames Spielen in Gruppen ist aus diesem Grund ebenfalls weiterhin untersagt. Wir bitten Eltern eindringlich, ihre Kinder diesbezüglich zu sensibilisieren. Für Personen mit Krankheitssymptomen besteht nach wie vor ein absolutes Betretungsverbot.