An- und Versammlungsverbot an Silvester

Das Jahr 2020 neigt sich langsam dem Ende zu, doch ein klassisches Silvesterfest kann es aufgrund der anhaltenden Coronapandemie leider nicht geben.

Um das Infektionsgeschehen zu stabilisieren und Neuinfektionen deutlich zu reduzieren, hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder am 13.12.2020 beschlossen, die bereits bestehenden Beschlüsse bis zum 10.01.2020 zu verlängern. Somit bleiben auch die Kontaktbeschränkungen von 5 Personen aus maximal 2 Haushalten über Silvester bestehen. Zusätzlich wurde am 13.12.2020 ein An- und Versammlungsverbot an öffentlichen Plätzen für Silvester beschlossen. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Die Bereiche sowie zeitliche Beschränkungen werden durch Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Pinneberg festgelegt und ortsüblich bekanntgemacht.

Zusätzlich sind die allgemeinen Regelungen der Ersten Sprengstoffverordnung zu beachten. So ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen bereits gesetzlich verboten.


Auch wenn Bund und Länder sich nicht für ein allgemeines Feuerwerksverbot ausgesprochen haben, bittet der Bürgermeister der Gemeinde Halstenbek Sie trotz allem darum, von dem Zünden eines Feuerwerkes abzusehen, um das Gesundheitssystem durch Verletzungen nicht noch weiter zu belasten.
Wesentlich ist jedoch, dass die gültigen Corona-Regelungen ernst genommen werden. Nur wenn wir alle uns an die Kontaktbeschränkungen, die Abstandsregelungen und die „Hygienemaßnahmen“ halten, schaffen wir es gemeinsam, gut durch die hoffentlich letzten Monate der Corona-Pandemie zu kommen, so von Rüden.