Die Gemeinde Halstenbek befindet sich im Prozess der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung. Der erarbeitete Entwurf wird vom 11.02. – 12.03.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Eine Einsichtnahme ist im Rathaus Halstenbek (Gustavstraße 6, 25469 Halstenbek) montags und freitags zwischen 8:00 und 12:30 Uhr sowie dienstags zwischen 14:00 und 18:00 möglich.
Während der Auslegungsfrist besteht für Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf der Wärmeplanung schriftlich einzureichen.
Alle Stellungnahmen sind schriftlich im Rathaus mit dem Vermerk „Stellungnahme Wärmeplanung“ entweder per Post oder per Mail (unter Info(at)halstenbek(dot)de) einzureichen.
Mit dieser Möglichkeit zur Einsicht- und Stellungnahme wird die Pflicht gemäß § 13 (4) Wärmeplanungsgesetz (WPG) erfüllt.
Die Gemeinde Halstenbek weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Bearbeitung unberücksichtigt bleiben können.
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.
Jan Krohn
Bürgermeister der Gemeinde Halstenbek
