Die Hebesätze für die Grundsteuer A in Höhe von 498 % und die Grundsteuer B in Höhe von 404 % der Gemeinde Halstenbek haben sich nicht geändert, so dass Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2026 nicht erteilt werden. Die Gemeindevertretung behält sich jedoch nach § 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrdStG) vor, einen Beschluss über die Änderung der Hebesätze bis zum 30. Juni 2026 mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres 2026 zu fassen. mehr
