Ortsübliche Bekanntmachung
über den Erörterungstermin des Eisenbahn-Bundesamtes
zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
Erweiterung Abstellanlage Eidelstedt
(Aktenzeichen: 57135-571ppo/017-2023#005)
Das Eisenbahn-Bundesamt führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das genannte Bauvorhaben gemäß § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) einen Erörterungstermin durch. Das vorgenannte Vorhaben, Antrag der DB Fernverkehr AG vom 22.02.2023, hat den Neubau von zwei elektrifizierten Abstellanlagen einer Länge von jeweils 400 m, d.h. der Abstellanlage Eidelstedt Ost und der Abstellanlage Eidelstedt Nord zum Gegenstand. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Bezirken Altona und Eimsbüttel der Freien und Hansestadt Hamburg und in der Gemeinde Halstenbek beansprucht. Die Auslegung der Planunterlagen hat in den vorgenannten Gemeinden vom 16.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 stattgefunden, Einwendungsfrist war der 16.01.2024.
- Der Erörterungstermin findet am 03.07.2024ab 10:00Uhr im Kulturhaus Eidelstedt, Saal, Alte Elbgaustraße 12, 22523 Hamburg statt.
- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich, da es sich um eine mündliche Verhandlung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes und nicht um eine allgemeine Informationsveranstaltung handelt. Bitte bringen Sie die Einladung zum Erörterungstermin und ein Ausweisdokument mit.
- Der Einlass wird eine halbe Stunde vor Beginn des Erörterungstermins gewährt.
- Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Es ist eine themenbezogene Erörterung insbesondere der Punkte Planrechtfertigung, Variantenprüfung, Flächenbedarfe, anlagen-, betriebsbedingte und bauzeitliche Immissionen sowie weiterer Umweltauswirkungen vorgesehen.
- Der Erörterungstermin dient der Erörterung von Einwendungen und Stellungnahmen, die wegen der Lage des Vorhabens in der Gemeinde Halstenbek, im Bezirk Eimsbüttel und im Bezirk Altona der Freien und Hansestadt Hamburg erhoben bzw. abgegeben wurden. Eine separate Erörterung im Bezirk Altona und der Gemeinde Halstenbek erfolgt nicht.
- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.
- Sofern eine Teilnahme am Erörterungstermin nicht erfolgt, gelten die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
- Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
- Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter www.eba.bund.de/DE/Service/Datenschutz
- Diese Bekanntmachung sowie weitere Informationen sind auch auf der Internetseite www.eba.bund.de, Pfad: Themen – Planfeststellung – Bekanntmachungen in Planrechtsverfahren – Außenstelle Hamburg/Schwerin – Erweiterung Abstellanlage Eidelstedt zu finden.
11.06.2024
Gemeinde Halstenbek
Der Bürgermeister
Gez. Jan Krohn