Genehmigung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Halstenbek

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 26.04.2021 beschlossene 21. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Schützenplatz“ der Gemeinde Halstenbek für das Gebiet westlich des Osterbrookweges mit einer Größe von ca. 0,7 ha mit Bescheid vom 13.06.2023, Az.: IV526-512.111-56.018 (21. Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung Halstenbek, Gustavstraße 6, Fachdienst Bauverwaltung und Ordnung, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Halstenbek, den 04.09.2023

Gemeinde Halstenbek

Der Bürgermeister
gez. Jan Krohn